Was passiert, wenn Mieten nicht mehr gezahlt werden können und es zu unverschuldeten Zahlungsausfällen kommt? Zum Schutz der Vermieter und der Mieter hat das Team K im Rahmen des Gesetzes zum geförderten Wohnbau den Antrag eingebracht, einen „Garantiefonds zum Schutz von Eigentümern” einzurichten. Dieser Vorschlag wurde heute von der SVP-LEGA-Mehrheit abgelehnt. Die Ablehnung dieses Antrages ist auch deshalb absurd, da die Einrichtung dieses Fonds sowohl die Zustimmung des Mieterschutzes, als auch des Verbandes der Hauseigentümer hatte.
“Die Vorgangsweise ist falsch, denn die verschiedenen Interessen, die auf dem Spiel stehen, die öffentlichen und die privaten Interessen von Vermietern und Mietern, sollten einen neuen Ausgleich finden, einen Kompromiss, der alle Parteien einbezieht. Es schmerzt mich zu sagen, dass es die Landesregierung mit dieser oberflächlichen Gesetzgebung geschafft hat, allen zu missfallen.“ sagt Franz Ploner.
Der Verband der Hauseigentümer und der Mieterschutz hatten bereits vor einigen Jahren gemeinsam ein Einvernehmensprotokoll zur Unterstützung der Wohnungsvermietung mit der Einrichtung eines Garantiefonds zum Schutz vor unverschuldetem Zahlungsverzug ausgearbeitet. Das Projekt, an dem auch die Verwaltungen der Gemeinden Bozen, Meran, Leifers, Lana und Algund sowie der Gemeindenverband und das Land beteiligt waren, kam mit Beginn der neuen Legislaturperiode ins Stocken. Die Arbeiten waren aber bereits weit fortgeschritten, da diese öffentlichen Stellen und die Führungskräfte der zuständigen Landesämter bereits eine gemeinsame Absichtserklärung ausgearbeitet hatten.
Das Ziel des Garantiefonds sowohl für die Menschen wie auch für die öffentliche Verwaltung ist schnell erklärt. Der unverschuldet säumige Mieter, der beispielsweise arbeitslos ist, nachdem das Unternehmen, in dem er arbeitete, in Konkurs gegangen ist, hat zu Recht Anspruch auf die Unterstützung, denn Wohnen ist ein Grundrecht. Das öffentliche Interesse sollte es sein, Anreize für Eigentümer zu schaffen, ihre Wohnungen nicht leer stehen zu lassen. Beides wurde im genannten Gesetz richtig berücksichtigt und muss mit der notwendigen Unterstützung für die Schwächsten in Einklang gebracht werden. Der entsprechende Vorschlag beinhaltet einen “Modus Operandi”, der alle Parteien einbezieht.
„Das freie Spiel der unterschiedlichen Interessen hätte einen überzeugenden Rahmen finden müssen und von der Landesregierung dann in Durchführungsverordnungen eingearbeitet werden. Auf diese Weise hätten verschiedene Interessen bestmöglich nebeneinander bestehen können. Einerseits das öffentliche Interesse des Landes in Bezug auf das Recht auf Wohnraum und die Beruhigung des Mietmarktes. Dieser hat in vielen Bereichen ein derartiges teures Niveau erreicht, das nur schwer aufrechtzuerhalten ist und somit eine potenzielle soziale Bombe darstellt. Andererseits die privaten Interessen von Eigentümern und Mietern von Wohnungen„, so Franz Ploner abschließend.