Heute wurden die Änderungen zum Gesetz für Raum und Landschaft im Landtag angenommen. “Es gibt einige positive Anpassungen, aber die ständigen Änderungen zum Gesetz beweisen nur, was wir schon seit Monaten sagen: das Gesetz ist nicht ausgereift, und auch nach diesem vierten Anlauf in der Praxis nach wie vor konkret nicht umsetzbar”, so Peter Faistnauer. “Am Raumordnungsgesetz und seiner Geschichte erkennt man, wie sich die SVP selbst verwandelt hat. Die von Alfons Benedikter noch eingeforderte Generationenverantwortlichkeit ist der Lobbyhörigkeit gewichen” so Paul Köllensperger.
Seit Südtirols neues Raumordnungsgesetz am 8. Juni 2018 in den Landtag kam, waren über 450 Änderungsanträge notwendig, um Anpassungen vorzunehmen und weitere Zugeständnisse an die großen Verbände zu machen. Am neuesten Gesetzentwurf mit weiteren 30 Artikeln und wieder wieder über 50 Änderungsanträgen ist deutlich ablesbar, wer in der Raumordnung das Sagen hat: während ein Teil der Änderungen von staatlichen Rekursen diktiert wird, ist hierzulande den Druck der Lobbys erkennbar.
“Die Grundsätze des früheren Landesrates Alfons Benedikter, der in Sachen Landschaftsschutz und Raumordnung nach dem Prinzip der moralischen Verantwortung gegenüber den zukünftigen Generationen, und des Erhaltes der Landschaft gehandelt hat, sind leider der Anlassgesetzgebung und der Lobbyhörigkeit der derzeitigen Entscheidungsträger gewichen”, so Paul Köllensperger.
“In der Praxis ist das Gesetz immer noch nicht anwendbar. Der bauwilligen Bürger, die Techniker und Technikerinnen. Aber auch die politisch Verantwortlichen in den Gemeinden verzweifeln, die Wirtschaft ist blockiert.” bringt Peter Faistnauer das Dilemma rund um dieses Gesetz auf den Punkt.
Paul Köllensperger hatte bereits 2018 die Vermischung von Landschaftsschutz und Raumordnung beanstandet, mit der Befürchtung, dass ersterer – der verfassungsmäßig höher gestellt ist – damit hierzulande unter die Räder kommt. Leider hat er Recht behalten, und dies führt jetzt zur absurden Situation dass Rom nun den Respekt des Landschaftsschutzes einfordert, weil es die Südtiroler Landesregierung nicht tut. Ein Armutszeugnis.
Peter Faistnauer wiederholt den bereits öfters vorgebrachten Vorschlag: Alle Beteiligten sollten etwas Einsehen mitbringen und das neue Raumordnungsgesetz zeitweilig aussetzen, um das Landesgesetz Nr. 9 von 2018 noch einmal neu und so zu schreiben, dass dieses auch in der Praxis anwendbar ist. Damit wäre allen geholfen. Zeitgleich könnten auch die Sachverständigenverzeichnisse eingerichtet und entsprechend viele Expertinnen dafür motiviert werden, damit die Gemeinden die vorgesehenen Mitglieder der Gemeindekommission einsetzen können.
Das Gesamturteil zum neuen Gesetz für Raum und Landschaft bleibt, trotz mancher Rückzieher, weiterhin sehr negativ.