Das Thema des Übergangs des Gerichtspersonals an die Region (und die damit verbundene Erhöhung des Plansolls durch Neueinstellungen) steht seit langem auf der politischen Tagesordnung. In den letzten Jahren hat es zahlreiche Ankündigungen vonseiten der Regionalregierung hinsichtlich der Einstufungen bzw. der Anpassungen der Verträge für das „zur Region übergegangene“ Personal sowie der anstehenden Neueinstellungen gegeben.
- Die Autonome Provinz Bozen hat in einer Pressemitteilung vom 5. Dezember 2017 den Übergang von 357 staatlichen Bediensteten in den Einheitsstellenplan der Region ab 1. Januar 2018 angekündigt und erklärt, „dass die
Region zur Bewältigung der sich aufgrund von zahlreichen Pensionierungen ergebenden Probleme, wie in den letzten Monaten angekündigt, nur im Justizbereich 50 Neueinstellungen vornehmen wird. Weitere 25 Bedienstete werden eingestellt, um den Hauptsitz in Trient zu unterstützen“. Das waren die Worte des
Generalsekretärs Alexander Steiner. - Am 20. Januar 2017 traf sich die Regionalregierung mit den Bediensteten am Sitz in Trient. Präsident Kompatscher erklärte damals: „Wir werden die Dienstleistungen im Justizsektor verbessern. Es war ein sehr intensives Jahr, aber die Herausforderung, der wir uns mit der Annahme der Delegierung für das Gerichtspersonal gestellt haben, wird sicherlich zu einer Verbesserung der Dienstleistungen für den Bürger führen, und dies dank der Arbeit von Ihnen allen“.
- Am 14. Juni 2018 kündigte die Regionalregierung an, dass die Einstellungen weitergingen und die Überstunden erhöht würden (Erhöhung der jährlichen individuellen Grenze von 150 auf 300 Stunden).
- Am 16. November 2018 traf sich Präsident Kompatscher mit dem Gerichtspersonal, um den Stand der Einstellungen und Investitionen zu überprüfen.
- Am 18. Januar 2019 hat die Regionalregierung einen öffentlichen Wettbewerb für 16 Gerichtsassistenten
ausgeschrieben und auch die Einstellung von zwei „höheren Beamten für den Sprachbereich“ vorgesehen. - Am 2. Oktober 2019 hat die Regionalregierung einen Wettbewerb für 12 Gerichtsassistenten in der Provinz Trient ausgeschrieben.
Am Ende der Sitzung erklärte Präsident Kompatscher: „Dies ist ein wichtiges Zeichen zur Verbesserung der Situation des Personals der auf regionaler Ebene tätigen Gerichtsämter. Ein ähnlicher Wettbewerb für 16 Stellen als Gerichtsassistent, der den Gerichtsämtern der Provinz Bozen vorbehalten ist, ist bereits im Gange. Mit dem heutigen Beschluss werden 12 Stellen für die sich in der Provinz Trient befindlichen Gerichtsämter ausgeschrieben. Es ist wichtig, dass es hinsichtlich der Bediensteten dieses wichtigen Bereiches einen Generationswechsel gibt und versucht wird, die Gerichtstätigkeit in der gesamten Region weiter zu unterstützen“. - Am 6. September 2019 teilte die Regionalregierung die Genehmigung des Plansolls für das Personal der Region mit. Im Dreijahreszeitraum 2019-2021 werden voraussichtlich 126 neue Mitarbeiter eingestellt, davon 79 allein für die Gerichtsämter. Der Vizepräsident der Region, Maurizio Fugatti, der für die Bereiche Personal der Region und Gerichtsämter zuständig ist, kündigte an, dass „dies ein wichtiger Schritt sei, um die für die Verwaltung der Region notwendigen Stellen besetzen zu können, insbesondere was das Verwaltungspersonal der Gerichtsämter
anbelangt“.
Auch in der letzten Legislaturperiode wurde mehrfach die Erhöhung des Plansolls sowie Überstellungen aus anderen Verwaltungen versprochen. Wir halten es richtig zu überprüfen, ob der „Ankündigungspolitik“ auch Taten gefolgt sind.
WEITERBILDUNG DES PERSONALS
In seiner Antwort auf die Anfrage Nr. 279/XV erklärte Präsident Kompatscher, dass „die
Regionalverwaltung übrigens ihren Bediensteten immer eine ständige Weiterbildung gewährleistet hat und dies auch weiterhin tun wird. Durch die Übernahme dieser neuen Befugnisse werden nun selbstverständlich spezifische Weiterbildungsangebote für das Personal der Gerichtsämter erwogen.“
All dies vorausgeschickt, erlauben sich die unterfertigten Regionalratsabgeordneten
den Präsidenten der Region zu befragen, um Folgendes in Erfahrung zu bringen:
1. Wie viele Personen, die aus anderen Verwaltungen kommen, sind derzeit bei den Gerichtsämtern tätig?
2. Ist das in den Gerichtsämtern tätige Personal, das von anderen Verwaltungen abkommandiert wurde, für die Ausübung von Tätigkeiten in diesen Ämtern geeignet und wurde diesbezüglich eine spezifische Weiterbildung durchgeführt, wie in der Antwort auf die Anfrage Nr. 279/XV angekündigt?
3. Wie viele Neueinstellungen hat es tatsächlich seit Dezember 2017 gegeben? Für jedes Amt bitte die Anzahl der Einstellungen, die Art der Einstellung (öffentlicher Wettbewerb, Verwendung von Ranglisten aus Wettbewerben anderer Körperschaften, einschließlich des Justizministeriums, Einstufung von bereits überstellten Bediensteten) und Art des Vertrags (Teilzeit, Vollzeit, bestimmte/unbestimmte Zeit) angeben;
4. Für die 126 im Dreijahreszeitraum 2019-2021 vorgesehenen Einstellungen die Art der Einstellung (öffentlicher Wettbewerb, Verwendung von Ranglisten aus Wettbewerben anderer Körperschaften, Einstufung von bereits überstellen Bediensteten) und Art des Vertrags (Teilzeit, Vollzeit, bestimmte/unbestimmte Zeit) angeben;
5. Wie haben sich die Dienstleistungen für die Bürger nach der Übertragung der Zuständigkeit für das Gerichtspersonal und nach den neuen Einstellungen verbessert?