Es ist für jeden Menschen wichtig eine Arbeit zu haben. Über die Arbeit werden zwischenmenschliche Beziehungen ebenso gepflegt, wie die notwendigen finanziellen Mittel verdient, die es ermöglichen, ein erfülltes Leben zu führen. Dies muss auch für Menschen mit Behinderung gelten. Das Südtiroler Inklusionsgesetz sagt, dass Inklusion nur dann möglich ist, wenn Abhängigkeitsprozesse innerhalb der Gesellschaft minimiert werden. Also ist ein rechtlich abgesichertes und entlohntes Arbeitsverhältnis für Menschen mit Behinderung durchaus möglich. Nur die Realität sieht anders aus. Mit dem Beschlussantrag „Gehalt statt Taschengeld“ will der Team K Abgeordnete Alex Ploner in dieser Thematik die Landesregierung aufrütteln.
Für Menschen mit Behinderung sieht die UN-Konvention vor, dass auch sie durch die Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen sollen. Dieser Grundsatz wird allerdings auch in Südtirol in vielen Fällen nicht eingehalten.
„Sehr oft erhalten Menschen mit Behinderung für ihre Tätigkeit nur eine kleine monatliche Entschädigung von 200-300 Euro ohne Sozial- oder Rentenversicherung. Dabei macht es keinen Unterschied, ob sie Weihnachtskarten basteln, die in eigenen Shops verkauft werden, oder für große internationale Unternehmen Teile zusammenstellen oder als Kellner/innen in den Bars der Sozialgenossenschaften tätig sind. Ein Blick nach Luxemburg würde genügen um zu sehen, wie Inklusion funktionieren sollte. Dort gibt es seit 7 Jahren ein Gesetz, wonach Menschen mit Behinderungen in Werkstätten als vollwertige ArbeitnehmerInnen anerkannt und entlohnt werden. Diese Arbeitsverhältnisse unterliegen dem Arbeitsrecht und sehen Zusatzregelungen vor, die durch die spezifischen Bedürfnisse und Fähigkeiten erwerbstätiger Menschen mit Behinderungen notwendig werden. Es wäre höchst an der Zeit, dass die Landesregierung diesen Bereich neu definiert und auch der Empfehlung des Südtiroler Monitoringausschusses Folge leistet, der die Entwicklung eines Modells empfiehlt, welches Menschen mit Behinderung ein Grundeinkommen sichert und eine soziale Absicherung vorsieht.“ sagt Alex Ploner.
Der Beschlussantrag des Team K wird diese Woche im Landtag behandelt und fraktionsübergreifend mitgetragen. Die Wichtigkeit dieser Thematik unterstreichen die neuesten Statistiken, wonach nur jeder zweite Mensch mit Behinderung in Europa erwerbstätig ist. Dass der Weg zur Arbeitsinklusion für diese Arbeitnehmer noch lang ist, zeigt die Tatsache, dass in der gesamten Europäischen Union Arbeitgeber weiterhin lieber ein Bußgeld zahlen, als Menschen mit Behinderung einzustellen.