Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Dr.Josef Noggler,
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete,
Parlamente, die nicht mehr zusammentreten und Beschlüsse nur mehr Online fassen, machen die Legislative beinahe handlungsunfähig. Doch gerade in dieser Phase ist es unerlässlich, dass der Landtag als demokratisch gewählte Institution seine Rolle ausfüllen kann, um die Nabelschnur zwischen den einzelnen Organen und der Bevölkerung als Souverän nicht gänzlich zu kappen. Die Beschlussfassung im Plenum lebt von der politischen Debatte, und davon, dass alle Mitglieder des Parlaments an ihr teilnehmen können. Und sie lebt davon, dass ein Konsens gefunden werden kann, Verbesserungsvorschläge eingebracht und Lösungen ausgearbeitet – auch wenn dies bei uns leider zu selten der Fall ist. Gerade deshalb muss trotz der Coronapandemie der Südtiroler Landtag vollumfänglich handlungsfähig bleiben und alles versuchen, seiner Aufgabe als diskutierendes Organ vor Ort nachzukommen.
Seit Monaten finden keine regulären Landtagssitzungen wegen der Coronapandemie in Präsenz der Landtagsabgeordneten mehr statt. Bis vor einigen Wochen nahm nur ein geringer Prozentsatz der Abgeordneten an den Landtagssitzungen in Präsenz teil, während der andere Teil der Abgeordneten über Videokonferenz der Sitzung zugeschaltet war.
Seit der neuen Covid-19 Verordnung des Landeshauptmannes zum strengen Lockdown Anfang Februar erfolgt nur mehr die Landtagssitzung gänzlich über Videokonferenz. Diese Art der Durchführung der Landtagssitzung hemmt den persönlichen Austausch zwischen den Abgeordneten und Landesräten und widerspricht der parlamentarischen Diskussion insbesondere dann, wenn wichtige Entscheidungen durch den Landtag anstehen. So wie jetzt mit dem 500 Mio. Euro schweren Hilfspaket oder die Diskussion zum Recovery Fund mit 2,4 Milliarden Euro.
Auch wenn die persönlichen Kontakte auf ein Mindestmaß beschränkt werden sollen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, kann dieses durch gezieltes Testen mittels eines Antigenschnelltests, so wie dies in den Schulen und in den Betrieben erfolgt, minimiert werden.
Nachdem genügend Teststationen (z.B. Apotheken) im Land vorhanden sind, kann jede/r Abgeordnete/r sich vor der Landtagssitzung selbst testen lassen bzw. kann sich zu Beginn der Landtagssitzung im Landtag durch ein Vorortangebot zur Antigenschnelltestung testen lassen. Denn gerade das, was wir für den regulären Schulbetrieb von den Schülern und Lehrpersonen einfordern, muss auch für die Landtagsabgeordneten und die Mitarbeiter*innen im Sitzungsdienst des Landtages gelten, damit ein regulärer Sitzungsablauf ermöglicht werden kann.
Selbstverständlich gelten die allgemeinen Hygieneregeln (AHA+L) und die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im Plenarsaal.
Gerne stellt sich Kollege Abgeordneter Dr. Franz Ploner zur Verfügung, ein derartiges Vorangebot zur Antigenschnelltestung vor Sitzungsbeginn am Dienstag durchzuführen.
Sehr geehrter Landtagspräsident, lieber Sepp, wir alle wissen, dass auch du die Sitzungen in Präsenz den virtuellen Videokonferenzen vorziehst. Wie ersuchen dich, dieses Prozedere und gegebenenfalls auch das Angebot in Betracht zu ziehen.
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