Die Anbindehaltung von Milchkühen bekommt europaweit von mehreren Seiten Druck – von Tierschutzorganisationen, von Handelsunternehmen, Konsumenten und von Politikern.
Die Entwicklung der Produktionstechnik geht auch in der Rinder- und Milchviehhaltung mit dem Strukturwandel einher. Die Laufstallhaltung mit ihren räumlich getrennten Bereichen Laufen, Liegen, Futteraufnahme und Melken nimmt im Zuge des Strukturwandels immer mehr zu.
Moderne Haltungsformen fördern die Tiergesundheit und das Tierwohl und sind die Basis für eine wirtschaftliche Milchviehhaltung in den bäuerlichen Betrieben.
Landwirte, welche den Schritt für eine wohlüberlegte Baumaßnahme gewagt haben, bestätigen ausnahmslos auch das stark verbesserte Arbeitsumfeld in Laufställen.
Häufig wird behauptet, dass nicht überall der Umbau in einen Laufstall möglich ist. Viele Praxisbeispiele belegen das Gegenteil, nur in extremen, beengten Dorflagen kann sich ein Umbau in einen Laufstall als schwierig erweisen.
In Südtirol werden bis heute bauliche Investitionen in Anbindeställe und in Laufställe bezuschusst. Aus den Medien erfahren wir, dass die Förderkriterien überarbeitet werden.
Dies vorausgeschickt verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
- bei Investitionen in Stallgebäude für die Viehhalter eine verpflichtende Beratung von Seiten des jeweiligen Bezirkslandwirtschaftsinspektorates bzw. des BRING vorzusehen. Sollte aus dieser Beratung hervorgehen, dass eine Baumaßnahme in einen Laufstall möglich ist, so darf nur mehr ein solcher unterstützt werden.
- bei Stallneubauten nur mehr Laufställe mit Fördermitteln zu unterstützen. Diese Laufställe müssen den aktuellen EU-Biovorschriften entsprechen, damit die Bauern beim eventuellen Umstieg auf ökologische Landwirtschaft nicht zusätzliche Kosten für dann notwendige Anpassungsarbeiten aufbringen müssen.
- die anerkannten Kosten für die Berechnung der Fördersumme den realen, durchschnittlichen Baukosten von landwirtschaftlichen Zweckbauten in Südtirol anzupassen. Diese anerkannten Kosten sollten jährlich um die effektive Inflationsrate erhöht werden.
- den Prozentsatz der Förderung gestaffelt nach den Erschwernispunkten progressiv zu steigern um den erschwerenden Arbeits- und Baubedingungen je nach Erschwernisgrad der Bewirtschaftung Rechnung zu tragen.