Die ENAC (Ente Nazionale Aviazione Civile – Italienische Zivilluftfahrtbehörde) hat die Verantwortlichen der Provinz Bozen bereits mit Verfügung Prot. Nr. 0079763/IPP vom 03.07.2013 (Dok. 1) darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Arbeiten zur Erweiterung des Flughafens Bozen erst nach der Übertragung der entsprechenden Grundstücke in das öffentliche Staatseigentum, gemäß ENAC-Rundschreiben APT – 32 vom 07.12.2009 (Dok. 2), beginnen dürfen.
Im Einzelnen hat die ENAC in ihrer behördlichen Verfügung Prot. 0079763/IPP vom 03/07/2013 wörtlich folgendes festgelegt:
“…nessuna lavorazione potrà essere avviata in assenza del preventivo trasferimento delle aree in parola al Demanio Pubblico dello Stato – Ramo Trasporti, Aviazione Civile ai sensi della Circolare Enac APT – 32 del 7.12.2009. …”.
In ihrem Rundschreiben APT-32 vom 07.12.2009 fordert die ENAC ganz klar eine auch formalrechtliche Übertragung (Notarielle Urkunde samt Eintragung in das Grundbuch) der betreffenden Grundstücke in das öffentliche Staatseigentum vor Beginn der Arbeiten.
Bis heute jedoch befinden sich die für den Ausbau des Flughafens Bozen (Verlängerung der Start- und Landebahn) vorgesehenen Grundstücke im Eigentum der ABD Airport S.p.A. (Dok. 3). Und dennoch wurde mit den Ausbararbeiten begonnen.
Es sind also in erster Linie der zuständige Landesrat Alfreider und der Landeshauptmann Kompatscher, welche die Wahrheit unterschlagen wenn sie behaupten, dass die Provinz die komplette von der Gesetzgebung vorgeschriebene Verfahrensweise eingehalten hätte.
Wir fordern daher die Verantwortlichen der Landesregierung dringend auf, unverzüglich tätig zu werden, um eine weitere inakzeptable Fortführung einer schwer rechtswidrigen Situation zu vermeiden.
Es ist ein Skandal, dass mehr als 500 Bürger und Bürgerinnen (es sei an das vor dem Staatsrat anhängige Berufungsverfahren verwiesen) und die Gemeinde Leifers rechtliche Schritte einleiten müssen, um die Einhaltung der Gesetze zu garantieren.
Wir weisen darauf hin, dass die ANAC (Nationale Antikorruptionsbehörde) in ihrem Beschluss Nr. 494 vom 10. Juni 2020 (Dok. 4) bestätigt hat, dass die Übertragung der Konzession für den Flughafenbetrieb mit einem simplen Verkauf des Aktienpakets von der öffentlichen Hand an Private rechtswidrig ist. Dieser spezifische Grund der Rechtswidrigkeit der Transaktion, die offensichtlich seit Jahren vorbereitet und von der SVP-Landesregierung, trotz des klaren Votums der Bevölkerung beim Flughafenreferendum gegen den Ausbau des Flughafens, durchgezogen und umgesetzt wurde, stellt einen der Gründe für die Anfechtung des Verkaufs der Flughafengesellschaft dar, welche die 576 Südtiroler Bürger bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgebracht haben.
Zu guter Letzt fordern wir von der Landesregierung Transparenz: Seien Sie ehrlich und geben Sie zu, dass aufgrund Ihrer Entscheidung, die gesamte Flughafenstruktur nicht in das Landeseigentum überzuführen (was per Gesetz einer ABD Airport S.p.A. mit öffentlichem Aktionär Provinz möglich gewesen wäre), nun, das Eigentum an den Grundstücken, die für den Ausbau des Flughafens bestimmt waren und mit dem Geld der Südtiroler Steuerzahler erworben wurden, unweigerlich und bedingungslos in das Staatseigentum übergehen muss, wie es auch aus dem Beschluss der ENAC hervorgeht.
Was soll man da noch sagen…einfach ein Meisterwerk.
Das Team K wird zu dieser Angelegenheit kurzfristig eine Anfrage im Landtag einbringen.
Paul Köllensperger
Renate Holzeisen