Am 5. Dezember 2017 hat der Präsident der Region Arno Kompatscher im Regionalrat seinen Bericht zum Haushalt verlesen. Der Mitteilung der Agentur für Presse und Kommunikation der autonomen Provinz Bozen ist zu entnehmen, dass „die Region eine technisch-wirtschaftliche Machbarkeitsstudie für die Errichtung eines Justizzentrums im ehemaligen Gebäude des Grundbuchs und Katasters in der Duca-d’Aosta-Straße in Bozen ausgearbeitet hat, so dass alle Gerichtsämter, die derzeit in verschiedenen nicht benachbarten Gebäuden untergebracht sind, in einem einzigen zusammengeführt werden können. Die wirtschaftlichen und logistischen Vorteile sowohl für die Akteure des Justizwesens als auch für die Bürgerinnen und Bürger, für die zwei Länder und die Regionalverwaltung liegen auf der Hand.“.
Die derzeitige Unterbringung der Gerichtsämter in verschiedenen, im gesamten
Stadtgebiet von Bozen verteilten Gebäuden bedingt nicht nur Kosten für die Anmietung
der Lokale, sondern ist vielfach auch unangemessen, da die Gebäude für die Arbeit im
Bereich der Justiz ungeeignet sind, weil sie nicht über die Räumlichkeiten verfügen, die für
die Tätigkeit der Gerichte notwendig sind, wie beispielsweise die Säle für die Abwicklung
der Gerichtsverfahren, mit getrennten Eingängen für die Gefangenen und dergleichen
mehr.
Im Hinblick auf eine effizientere Handhabung der öffentlichen Ausgaben und eine
Verbesserung der Arbeitsstandards im Bereich des Justizwesens erlauben sich die unterfertigten Regionalratsabgeordneten den Präsidenten der Region zu befragen, um Folgendes in Erfahrung zu bringen:
1. Wie weit ist das Vorhaben der Zusammenführung der Gerichtsämter im ehemaligen
Gebäude des Grundbuchs und Katasters in der Duca-d’Aosta-Straße in Bozen gediehen, wann wird mit den Arbeiten hierfür begonnen, wann werden diese abgeschlossen sein und welcher finanzielle Aufwand ist dafür vorgesehen?
2. Eine Auflistung der Gerichtsämter, die zusammengeführt werden sollen.
3. Auf welchen Betrag belaufen sich die Ausgaben für die Mieten, die derzeit für die
verschiedenen Gerichtssitze bezahlt werden müssen?
4. Welche Einsparungen würden sich durch nicht zu zahlende Mieten ergeben und
wie gedenkt man diese Einsparungen gegebenenfalls zu investieren? Vielleicht in
Personalaufnahmen im Bereich des Justizwesens?
Im Sinne der Geschäftsordnung wird um eine schriftliche Antwort ersucht.