Durch das Landesgesetz 8/2019 wurde das Kindergartenalter auf drei Jahre erhöht. Im Text heißt es:
„1. Kinder, die das dritte Lebensjahr innerhalb Dezember des Jahres vollenden, in welchem die Einschreibung erfolgt, können in den Kindergarten eingeschrieben werden. Die Landesregierung kann Ausnahmeregelungen vorsehen und weitere Bestimmungen zu den Einschreibungen festlegen.“
Viele Eltern, vor allem Mütter, von Kindern, die nach der alten Regelung mit zweieinhalb Jahren in den Kindergarten eintreten hätten können, haben ihren Wiedereinstieg in den Beruf und die Organisation ihrer Familie nach diesen damals gültigen Parametern geplant. Sie stehen, je nach Planung vor verschiedenen Herausforderungen. Es sind im kommenden Kindergartenjahr ca. 400 Kleinkinder betroffen.
Dies vorweg, richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
1. Wird es Ausnahmeregelungen, wie im Gesetzestext vorgesehen geben? Wenn
ja, welche?
2. Werden alle betroffenen Familien bei Bedarf Kleinkindbetreuungsplätze erhalten?
3. Gibt es eine Hilfestellung für Familien, die keinen Kleinkindbetreuungsplatz haben, da sie bisher in Elternzeit waren und den Arbeitseintritt mit dem Eintritt des Kindes in den Kindergarten geplant hatten?
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