Es wird viel über Energiegemeinschaften gesprochen, aber wie schaffen wir wirklich Anreize für sie? Die europäische Gesetzgebung, die den Sektor regelt, ist dieselbe, aber während in Italien noch viel entmutigende Unsicherheit herrscht, hat Österreich die Energiegemeinschaften (Cer) sehr vernünftig und zukunftsorientiert geregelt. „Energiegemeinschaften sind eine Chance, die es sträflich wäre, nicht zu nutzen, wegen der positiven wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Geldbeutel der Haushalte und im Hinblick auf die Beschleunigung des ökologischen Wandels, der immer dringender wird. Das österreichische Cer-Modell sollte auch für Südtirol ernsthaft in Erwägung gezogen werden, weshalb wir in der nächsten Landtagssitzung einen Beschlussantrag zu diesem Thema einbringen werden“, so Paul Köllensperger.
Energiegemeinschaften in Italien funktionieren in etwa so: Einerseits kaufen die Mitglieder mit Handelsverträgen Energie von externen Versorgern ein, andererseits speisen sie die gesamte von der gemeinsam errichteten Anlage produzierte Energie in das Stromnetz ein und erhalten dafür eine durch Markt- oder spezielle Rücknahmeregeln festgelegte Vergütung. Die Gemeinschaft erhält außerdem einen 20-jährigen Beitrag für die in ihr ausgetauschte Energie, die automatisch in 15-Minuten-Intervallen durch elektronische Zähler gemessen wird.
In Österreich sind die Dinge viel einfacher. Wie in Italien erfasst der Netzbetreiber den Verbrauch und die Erzeugung, aber die durch die Eigenerzeugung ins Netz eingespeiste Energie wird stattdessen automatisch mit der im gleichen Zeitintervall von den Teilnehmern der Cer verbrauchten Energie verrechnet. Das Bill Splitting, das in Italien nicht vorgesehen ist, ist das Hauptinstrument der Cer in Österreich. Es ist nicht nur die effizienteste Methode, sondern auch die vorteilhafteste für die Gemeinschaft. Die Rechnung wird stark reduziert, weil durch die Kompensation weniger kWh anfallen – weitere Subventionen braucht es nicht einmal. Und tatsächlich gibt es in Österreich keine öffentlichen Beiträge für Energiegemeinschaften. Sie sind auch nicht notwendig in einem Ausgleichssystem, das – anders als in Italien – die Rechnung tatsächlich entlastet. Somit spart neben den Konsumenten auch die öffentliche Hand. Nur die Energieerzeuger müssen einen Umsatzrückgang hinnehmen. Man kann gespannt sein, was die Mehrheit im Landtag davon hält und wo die Prioritäten der Landesregierung liegen.
„Der Sinn unseres Antrages ist genau das: nach einem rechtlich gangbaren Weg zu suchen, das österreichische Modell auch in Südtirol zu importieren, beginnend mit einer Rechtsaufklärung an der europäischen Quelle und der nationalen und österreichischen Gesetzgebung, um schließlich zu einem Landesgesetz zu kommen, das die Sache regelt“, so Paul Köllensperger abschließend.