In den Trenitalia- und ÖBB-Zügen kann man beim Kauf einer Fahrkarte bereits seit längerer Zeit mit Kredit- und Bankomatkarte bezahlen. In den SADZügen besteht diese Möglichkeit hingegen noch nicht. Laut geltenden Bestimmungen sind die Schaffner dazu verpflichtet, bei jenen Fahrgästen, die noch keine Fahrkarte haben und nicht bar bezahlen können, ein Bußgeld zu erheben. Mit der Einführung der elektronischen Zahlung in den SAD-Zügen könnte man daher zwei Probleme gleichzeitig lösen: Zum einen wären die die Schaffner nicht mehr in der unangenehmen Lage, von Fahrgästen ein Strafgeld verlangen zu müssen, die zwar bereit wären, mit Kredit- oder Bankomatkarte zu bezahlen, jedoch im Moment kein Bargeld dabei haben; zum anderen würde man somit den Fahrgästen einen zusätzlichen Dienst anbieten und generell zur Verbesserung des Angebots beitragen. Es muss auch bedacht werden, dass in den meisten Fällen Urlaubern diese fehlende Flexibilität bei der Zahlung der Fahrkarten zum Verhängnis wird. Gerade Touristen sollte man jedoch so weit wie möglich entgegenkommen, da unter Einheimischen ja ohnehin der Südtirolpass weit verbreitet ist. Es werden immer wieder Hinweise diesbezüglich an uns herangetragen und es ist in der Tat nicht verwunderlich, dass jemand, der von außerhalb in unser Land kommt, mit Unverständnis auf diese Situation reagiert, da elektronische Zahlungsmöglichkeiten in Zügen anderswo Standard sind.
Dies vorausgeschickt, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
- beim Konzessionsinhaber SAD zu intervenieren, damit die elektronische Zahlung der Zugfahrkarten (mit Kredit- und Bankomatkarte) eingeführt wird;
- die elektronische Zahlung der Zugfahrkarten (mit Kredit- und Bankomatkarte) als Standarddienstleistung in den mit den Konzessionsinhabern abgeschlossenen Konzessionen vorzusehen.