Die Landesgesetzgebung im Bereich Gesundheitswesen verteilt sich auf eine Vielzahl an Gesetzesbestimmungen, die mittels einzeln erlassener Gesetze über die Jahre entstanden sind. Diese verstreuten Gesetzestexte erschweren gleichermaßen Politik, Verwaltung und den Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebs zunehmend, sich in der immer komplexer werdenden Materie „Gesundheitswesen“ rechtlich zurecht zu finden.
Mittels eines Einheitstextes kann der gesamte Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die in die Kompetenz der Provinz Bozen – Südtirol fällt, zusammengefasst werden. Dieser Text vereint die gesetzlichen Bestimmungen, die im Laufe von über fünfzig Jahren (1970-2020), durch Landesgesetze eingeführt und spätere Landesgesetze geändert wurden. Die Zusammenfassung der Gesetze in entsprechende Artikel und Anlagen erlaubt den Anwender eine rasche Übersicht über alle gesetzlichen Bestimmungen, die das Gesundheitssystem und die hygienischen Verordnungen, welche die Provinz Bozen – Südtirol betreffen.
Bereits in der vorangegangenen Legislatur 2013 bis 2018 wurde auf die Notwendigkeit des Erlasses von Gesetzesbestimmungen mittels Einheitstexten bei zentralen Themen in Würdigung der Vorteile einer ganzheitlicheren Betrachtungsweise in der Legistik verwiesen.
In solcher Form ist dies durch den Einheitstext der Gesetzesbestimmungen der Gemeinden der beiden autonomen Provinzen Bozen-Südtirol und des Trentino geschehen, inklusive der Herausgabe in Buchform, wodurch eine Erleichterung der Arbeit der Gemeindeverwalterinnen und Gemeindeverwalter erreicht werden konnte. Die Zusammenfassung der gesetzlichen Bestimmungen in einem Einheitstext war ein wichtiger Schritt zu Gunsten von Politik, Verwaltung und Südtiroler Bürger und Bürgerinnen.
Zweifelsfrei stellt das Gesundheitssystem mit seinen Themen der Vorsorge, Behandlung und Nachsorge ein ganz zentrales Themenfeld für die Südtiroler Bevölkerung da, sodass die juristische Komplexität mittels eines die aktuellen Gesetzesbestimmungen zusammenfassendes Gesetzeswerk in einem Einheitstext abgebildet werden sollte.
Beispielsweise hat die Autonome Provinz Trient die gesamte Materie des Gesundheitswesens inklusive der Organisation des Gesundheitsbetriebes mittels eines einzigen Landesgesetzes im Jahr 2010 geregelt, das mit Ausnahme geringer Anpassungen sich auch nach knapp 10 Jahren als ein hilfreiches Instrument in der gesetzlichen Interpretation dieser hochkomplexen und komplizierten Materie des Gesundheitssystems erweist.
Dies vorausgeschickt beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
am Beispiel der Autonomen Provinz Trient in einem Einheitstext alle gegenwärtigen das Südtiroler Gesundheitswesen betreffenden Gesetzesbestimmungen zusammenzufassen und diese so in Kapiteln zu fassen, damit die Politik, die Landesverwaltung und die Verwalter des Südtiroler Gesundheitsbetriebs einen Überblick zu allen gesetzlichen Bestimmungen des Gesundheitssystems erhalten.