Die Beteiligung der Bürger an der Wahl hat in einem demokratischen System oberste Priorität. Daher ist es wichtig, einige Überlegungen hinsichtlich der Schritte anzustellen, die gesetzt werden müssen, damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme mit Überzeugung abgeben und damit diese dann ihrem Willen gerecht wird. Bei Gemeinderatswahlen kommt neben der Wahl der Liste, der man das eigene Vertrauen schenken will, der Zuteilung der möglichen Vorzugsstimmen an die für vertrauenswürdig erachteten Kandidaten eine entscheidende Bedeutung zu. Gerade auf Gemeindeebene spielt das Vertrauen zwischen Wählern und Kandidaten eine besondere Rolle und dabei kommt es oft vor, dass die Kandidaten des eigenen Vertrauens unterschiedlichen Listen angehören, was die Zuweisung der Vorzugsstimmen und demnach auch die Abgabe der Listenstimme verkompliziert. Wie kann man also den Erfordernissen der Bürger am besten gerecht werden und gleichzeitig gewährleisten, dass für die eigene Gemeinde die besten Köpfe unabhängig von deren politischer Zugehörigkeitsliste zum Zuge kommen?
Die Einführung des Panaschierens bietet den Wählern einen größeren Entscheidungsspielraum, da sie die Vorzugsstimmen von der Listenstimme „abkoppeln“ können und die verdienstvollsten, auch unterschiedlichen Listen angehörende Kandidaten auswählen können. Der Wähler kann sich somit für eine Liste entscheiden (dies ist für die Zuteilung der Sitze notwendig und hierzu sind keine Änderungen vorgesehen) und dann die zur Verfügung stehenden Vorzugsstimmen auf alle sich der Wahl stellenden Kandidaten – und demnach nicht nur auf jene, die auf der gewählten Liste aufscheinen – verteilen. Natürlich steht es den Wählerinnen und Wählern stets frei, ihre Vorzugsstimmen nur den Wahlwerbern einer einzigen Liste zuzuweisen oder aber auch überhaupt keine Vorzugsstimme abzugeben. Die Möglichkeit des Panaschierens ist im Großteil der deutschen Bundesländer (und zwar in 13 von 16) mit Erfolg für die Wahlen auf Gemeindeebene und in den Schweizer Kantonen vor allem in den Kleinstgemeinden eingeführt worden. Die Einführung des Panaschierens für die Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern der Provinz Trient und für die Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern der Provinz Bozen würde nur einige kleine Änderungen der derzeit geltenden Bestimmungen erfordern, würde sich jedoch ganz entschieden auf die Entscheidungsfreiheit der Wähler auswirken.
Dies vorausgeschickt, verpflichtet der Regionalrat der autonomen Region Trentino-Südtirol die Regionalregierung,
1. angemessene gesetzgeberische Maßnahmen für die Einführung des Panaschierens (Möglichkeit, die Vorzugsstimmen auf Kandidaten unterschiedlicher Listen zu verteilen) in den Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern der Provinz Trient und in den Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern der Provinz Bozen zu ergreifen.
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