Bekanntlich behängt beim Staatsrat in Rom der Rekurs von 576 Südtiroler Bürger gegen das Urteil des Bozener Verwaltungsgerichtshofes, mit dem dieser den Rekurs gegen den Verkauf der Flughafenbetreibergesellschaft ABD Airport S.p.A. von der Autonomen Provinz Bozen an Private zurückgewiesen hat.
Der von den 576 Bürger eingereichte Rekurs begründet die Anfechtung des Flughafenverkaufs auch explizit damit, dass es sich dabei um eine offensichtliche Umgehung der rechtlichen Bestimmungen zur Zuweisung einer Konzession für die Betreibung eines Flughafens handelt und daher EU-Recht und nationales Recht grundlegend von der Autonomen Provinz Bozen verletzt wurde.
In ihrem Beschluss Nr. 494 vom 10. Juni 2020 bestätigt die Nationale Antikorruptionsbehörde, dass im konkreten Fall die Konzession für die Betreibung des Flughafens nicht durch einen einfachen Quotenverkauf von der öffentlichen Hand an Private übertragen werden kann, sondern, dass die Zuweisung der Konzession für die Betreibung des Flughafens entsprechend den strengen Bestimmungen zu den Konzessionen, und damit mit einer geeigneten Ausschreibung zu erfolgen hat.
In ihrem Rekurs fechten die Bürger auch ausdrücklich die unterlassene Prüfung von Seiten der Flughafenbehörde ENAC und der zuständigen Ministerien (Infrastruktur und Transport sowie Wirtschaft und Finanzen) der Rechtmäßigkeit des Verfahrens, mit dem der Flughafen Bozen an die Privaten abgetreten wurde, an.
Der Bozener Verwaltungsgerichtshof hatte den Rekurs der 576 Bürger abgewiesen, ohne u.a. auf den hier ausgeführten Grund der Rechtswidrigkeit der Abtretung des Flughafenbetriebes einzugehen.
Gegen das erstinstanzliche Urteil haben die 576 Südtiroler Bürger Berufung eingereicht, und aufgrund ihres Kautelarantrages wurde die Verhandlung in der Sache selbst auf den 19. November 2020 vorverlegt.
Avv.DDr. Renate Holzeisen Paul Köllensperger
Anhang:
ANAC Beschluss Nr. 494