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Das Rodeln braucht Regeln
Südtirol soll ein Gesetz zur Regulierung des Freizeitrodelsports erhalten. Das Team Köllensperger hat heute im Rahmen einer Pressekonferenz einen entsprechenden Gesetzesentwurf präsentiert. Es sieht neben einer Helmpflicht für Kinder auch einen Mindeststandard in der Beschaffenheit und Instandhaltung von Rodelbahnen und Rodelwege vor.
Die verschiedenen Rodelunfälle mit Schwerstverletzten und mit teilweise tödlichem Ausgang der letzten Wochen und Jahre haben dazu geführt, dass Südtirol immer wieder in den Schlagzeilen italienischer und ausländischer Medien negative Erwähnung findet. Südtirol hat sich im Bereich Rodeln eine starke Kompetenz im internationalen Vergleich erarbeitet. Die zahlreichen Rodelchampions (Olympiasieger, Weltmeister, Europameister) im Kunstbahn- und Naturbahnrodeln sind internationale Aushängeschilder. Sie sind die Speerspitzen für einen Breitensport, das Freizeitrodeln, das in Südtirol auf über 140 Rodelbahnen und –wegen von Einheimischen und Gästen praktiziert wird.
Das Rodeln in Zahlen
Laut der bisher einzigen in Südtirol durchgeführten Erhebung zum Rodelsport aus dem Jahr 2012 geht hervor, dass an Spitzentagen auf allen Bahnen in Südtirol an die 33.000 Rodler unterwegs sind. Mittlerweile kann von einem wesentlich höheren Wert ausgegangen werden. Das bedeutet, dass an die 1,5 Mio. Rodler in einer Wintersaison aktiv sind. Rodeln stellt mittlerweile auch einen Wirtschaftsfaktor dar, der einigen Wintersportorten und Skigebieten sogar das Überleben sichert, bzw. einen nicht unerheblichen Zusatzertrag für Aufstiegsanlagen darstellt. Nicht zu vergessen sind weitere Profiteure am Rodelsport wie Rodelhersteller und Verleiher von Rodeln.
Der aktuelle Bericht zum Thema Rodeln des österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit (29.01.2019) liefert einige Zahlen über das Rodeln und die Unfallursachen beim Rodeln in Österreich. Diese Erkenntnisse lassen sich auch auf Südtirol übertragen. Mit 35% sind Kollisionen die Unfallursache Nr. 1, gefolgt von „Sturz, Stolpern, Ausgleiten“ mit 28% und Aufprall gegen ein Hindernis mit 21%. Im 10 Jahreszeitraum zwischen 2008 bis 2018 kamen 21 Personen in Österreich beim Rodeln ums Leben. Im Winter 2017/18 waren 41% der verunfallten Rodler ohne Helm unterwegs und nur 35% mit Helm. In 24% der Fälle fehlt diese Information. Der höchste Anteil der Verunfallten liegt mit 26% in der Altersgruppe der 11- bis 20-Jährigen, es folgen die 21- bis 30-Jährigen mit 21%.
Die IST-Situation in Südtirol
Umso unverständlicher ist es, dass genau diese mittlerweile im gesamten Alpenraum, aber vor allem in Südtirol so wichtige Sportart in keinem eigenen Gesetz geregelt wird und sogar im Skipistengesetz Nr. 14 vom 23.11.2010 ausdrücklich ausgeschlossen wird (Art 2. Punkt 2 a). Angesichts der steigenden Zahl an Freizeitsportler, an Anbietern und Betreibern, ist es unumgänglich Abhilfe zu leisten und Südtirol aus dem Gesetzes- und Verordnungsvakuum zu heben. Es gilt zumindest einen Mindeststandard an Sicherheit und Qualität einzuführen, wie es z.B. das Land Tirol mit der Einführung des „Rodelbahn Gütesiegels“ im Jahr 2009 gemacht hat.
Seit 2009 hat sich zudem der Verein „Sicher Rodeln – Slittino sicuro“ ehrenamtlich um den gesamten Sektor gekümmert. Die Professionalisierung des gesamten Freizeitrodelsektors ist nunmehr unumgänglich und angesichts des hohen Know Hows der Initiatoren des Vereins in allen Belangen des Freizeitrodelns diesen eine Coaching-Rolle zuzuerkennen. Uta Radakovich, Mitbegründerin des Vereins „Sicher Rodeln“, begrüßt den Gesetzentwurf des Team Köllensperger. „Es war mir bis heute unverständlich, dass trotz der schweren und zum Teil tödlichen Unfälle das Freizeitrodeln zu keiner Zeit dieselbe Aufmerksamkeit bekommen hat, wie das Skifahren. Mit diesem Vorschlag würde es gelingen, allen, die am Rodelsport Kompetenz haben, vom Verleiher bis hin zum neu zu ausbildenden Rodellehrer, eine professionelle und gesetzlichen Absicherung zu geben.“
Die Gesetzes-Initiative des Team Köllensperger
Alex Ploner, Abgeordneter des Team Köllensperger und „politische Vater“ des Gesetzentwurfs, hat in dieser Thematik Handlungsbedarf gesehen: „Angesichts der stetig steigenden Anzahl von Rodlern und der gleichzeitigen Unfälle ist es aus meiner Sicht von äußerster Dringlichkeit, ein Regelwerk für den Sektor zu schaffen, das nicht nur Betreibern von Rodelbahnen und –wegen Schutz bietet, sondern auch den Sicherheitsfaktor am Freizeitrodeln erhöht. In diesem Zusammenhang ist auch die Ergänzung des Skipistengesetzes, sowie der Verordnung für Skilehrer um Zusatzqualifikationen rund um den Rodelsport zu empfehlen.“
Das Einbinden als Berater, Experten und Coaches früherer Südtiroler Weltklasserodler bietet diesen nach der Beendigung der Sportlaufbahn zudem eine Möglichkeit, weiterhin dem Rodelsport mit ihrer wertvollen Erfahrung erhalten zu bleiben.
Dieser Gesetzentwurf deckt sportliche, touristische und strukturelle Aspekte ab, durch die Planung von neuen oder Umbau von bestehenden Rodelbahnen/-wege, Klassifizierung der Rodelbahnen/-wege, Absicherung und Beschilderung der Rodelbahnen/-wege, Regelwerk für Rodler, Coaching für Betreiber und Hüttenwirte, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Ein weiterer Aspekt ist die verbindliche Helmpflicht für Kinder unter 14 Jahre, die für die Skipisten bereits gilt. Rodelbahnen gelten als weitaus gefährlicher, darum ist eine Helmpflicht zumindest für Kinder hier mehr als geboten. Der Gesetzentwurf fördert die Sensibilisierung zum Helmtragen bei den Erwachsenen, sowie die Vermittlung von Informationen rund um die Haftpflicht-Versicherungen für Betreiber, Verleiher, Hersteller, Rodellehrer/innen und Freizeitrodler zur Risikominimierung oder -vermeidung.