Gestaffeltes Hochfahren der Arbeitswelt. Durch Stratifizierung und Turnusarbeit sollen Ansammlungen vermieden werden und das Risiko von größeren Hotspots reduziert. Schnelltests bei Fabriken mit zahlreichen Mitarbeitern können direkt vor Ort ausgeführt werden. Sofortige Öffnung: weitgehend automatisierte Betriebe, kontaktlose Dienstleistungen, wirtschaftlich relevante Schlüsselbereiche, für die Pandemiebewältigung relevante Produktionen, Freiluftarbeitsplätze und Baustellen sowie Bereiche in denen das Infektionsrisiko minimal ist. Systemrelevante Berufe befreien. Auch in der Landwirtschaft gibt es keinen Anlass an Beschränkungen festzuhalten.
Sobald wie möglich sollen Handelsgeschäfte und derzeit untersagte Dienstleistungen wieder zugelassen werden, soweit von diesen nicht ein erhebliches Risiko ausgeht.
Tourismus und Gastronomie
Erlass von Richtlinien zu Distanz und Hygiene. Deren Einhaltung ermöglicht eine sofortige Wiedereröffnung der Betriebe. Das Hochfahren des Tourismus muss zeitgleich mit den angrenzenden Ländern, DACH, erfolgen, um nicht Marktanteile längerfristig zu verlieren. Forderung nach Öffnung der Brennergrenze für freie Durchreise für Gäste mit Hotelbuchungen.
Das Motto für die kommenden Monate muss lauten: «Der Tourismus findet statt, aber mit Einschränkungen.» Schutzkonzepte für Arbeitnehmer und Kunden stellen im Tourismus eine besondere Herausforderung dar. Je nach Ergebnis der Risikoanalyse können Bereiche früher und mit weniger Auflagen öffnen (z.B. Vermieter von Ferienwohnungen), andere wiederum erst später und mit höheren Auflagen (z.B. Hotels mit über 300 Betten und voll belegten Speisesälen).
Es geht nicht darum, möglichst bald wieder die Vorkrisensituation zu erreichen. Am wichtigsten ist es, den Gästen und den Bediensteten Sicherheit auf höchstem Niveau zu bieten. Wir müssen Vertrauen aufbauen und dürfen uns keine Fehler erlauben. Die Destinationen, die die Situation als Erste kontrollieren und das in den Quellmärkten auch glaubhaft vermitteln können, werden einen Vorsprung haben, wenn es wieder losgeht.
Einführung der Voucher für Arbeitnehmer in vielen Bereichen. Da die Auslastung der Betriebe schwierig vorherzusehen ist, wäre die Wiedereinführung des Vouchersystems für die nächsten Jahre angebracht.
Gerade im Tourismus bräuchte es europaweit gültige Richtlinien, was den Schutz der Menschen in allen Wirtschaftszweigen betrifft. (wie viele Kunden pro m² Geschäftsfläche, Restaurantfläche…).
Restaurants, Gaststätte, Bars
Restaurants, Gaststätten, Bars usw. wieder öffnen mit in der Praxis umsetzbaren Schutzvorschriften, so gestaltet, dass sie eine max. Reduzierung der Tische und Plätze um 30% zur Folge haben. Mit den aktuell geplanten Regeln ist zu befürchten, dass viele Gastwirte erst wieder in einem Jahr den Betrieb öffnen, da mit einer Auslastung von nur 20 % aufgrund der Fixkosten täglich rote Zahlen geschrieben werden.
Strategien zur Erhöhung der zur Verfügung stehenden Flächen, um das Social Distancing einhalten zu können: Aussetzung der Steuer (tassa occupazione suolo pubblico), die Gemeinden stellen der Lokalbetreibern kostenlos Oberflächen zur Verfügung für Tische und Stühle. Vor allem Parkplätze können dafür verwendet werden.
Sperrung bzw. Verschmälerung einiger Straßen, um dort Flaniermeilen einzurichten, um die Angebote so weit als möglich ins Freie verlegen zu können.
Die Sperrzeiten der Lokale ins auszuweiten, um Ansammlungen zu Stoßzeiten zu vermeiden.
Öffentliches Leben
Öffnung aller Parks, Spielplätze und anderen Freilufteinrichtungen unter der Auflage des Mindestabstandes von 1-2m.
Sportliche Betätigung muss mit Sicherheitsabständen von 3 Metern möglich sein.
Das öffentliche Leben soll so weit als möglich ins Freie verlegt werden.
Leben in den Stadtvierteln: Zu Fuß gehen bzw. Radfahren wird ein zentrales Mobilitätskonzept. Deshalb muss gleichzeitig eine Dezentralisierung der Dienste und Angebote und Verlagerung derselben bzw. Errichtung von Zweigstellen in den Stadtvierteln erfolgen.
Die Stadtviertel (Quartieri) spielen eine große Rolle bei der Verkehrsvermeidung: Nahversorgung, öffentliche Dienste, Gastronomie – soll zu Fuß erreichbar sein. Für Risikogruppen sind Einkaufsdienste zu organisieren, sowie Betreuung durch immunisierte Freiwillige.
Zentrale Dienste müssen Änderungen an den Öffnungszeiten vorsehen, um die Zugänge staffeln zu können (nach Geburtsdatum oder Alter)
Mobilität
Radmobilität ist massiv zu fördern, ebenso der Ausbau von geeigneter Infrastruktur, um Radfahrer und Fußgänger zu motivieren und zu begeistern, vorwiegend für die Städte um den Autoverkehr in Grenzen zu halten. Die Radwege sind auf Kosten der Straßen zu verbreitern, um auch bei starkem Radverkehr Distanz halten zu können.
Öffentliche Mobilität: die Mobilität zwischen Stadtvierteln und Pendlerwesen sollen reduziert werden. Dies geschieht z.t. durch Telearbeit z.t. durch die Dezentralisierung der dienste.
Schule
Öffnung der Kitas, Kindergärten und Schulen in all jenen Bezirken, in denen die Anzahl der positiv getesteten Fälle pro Tag unter 10.000 EinwohnerInnen liegt (weniger als 60 Neuerkrankungen pro Tag in Südtirol). Schulschließungen haben einen sozial ungleichen Einfluss auf den Lernerfolg und vergrößern dadurch die soziale Ungleichheit. Als Voraussetzung für das Wiederanlaufen der Wirtschaft ist es notwendig, Kindertagesstätten und Schulen so schnell wie möglich wieder zu eröffnen, zumal jüngere Menschen die geringste Gefährdung haben, schwerwiegend an COVID-19 zu erkranken.
Die Hygienemaßnahmen müssen so gestaltet werden, dass R0 < 1 beibehalten wird. Auf gute Durchlüftung, Händedesinfektion und ausreichend Abstand muss geachtet werden. Bildungspersonal mit erhöhtem Krankheitsrisiko (älter als 60 Jahre oder Risikogruppe) kann mit ärztlichem Attest freigestellt werden.
Eine rasche Wiedereröffnung wäre anzustreben, auch in der Gewissheit, dass social distancing besser ist als das aktuelle physische distancing der Kinder. Dies scheitert aber an den römischen Vorgaben. Deshalb sind jetzt die Maßnahmen für den Wiedereintritt im September zu planen – leider haben bis heute die Schulämter noch nichts hinsichtlich ausgearbeitet. Die Erfahrungen der letzten Wochen sollten eine Grundlinie eines neuen Zugangs zum Unterricht werden, mit dem Infragestellen bisheriger Konzepte, Ideen, Umsetzungsmodelle. Fehler gilt es auszumerzen, Chancen zu ergreifen. Die Autonomie der Schulen erweist sich derzeit als Hemmschuh in der Umsetzung flächendeckender Standards, die die Südtiroler Schule aller drei Sprachgruppen in jedem Fall garantieren können sollte. Schule und mit ihr die Lehrpersonen sollten nun schnellstmöglich wieder in die Lage versetzt werden, den Unterricht in einer Art und Weise fortzuführen, der vor allem die Eltern aus der Rolle der Homeschooling-Lehrer/innen entlässt. Dies erfordert die Organisation des Unterrichts außerhalb der privaten Räumlichkeiten des Schülers und seiner Familie. Es wäre wünschenswert, die Schultätigkeit in Teilen bis Ende des Schuljahres wieder hochfahren zu können. Dabei gilt es aber ein Einvernehmen mit den Schulgewerkschaften und dem Lehrpersonal zu finden, in welcher Form und unter welchen Voraussetzungen, unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen, um ein Ansteckungsrisiko zu vermindern bzw. fast gänzlich auszuschließen, Schulunterricht auf lokaler Ebene wieder möglich ist.
Es gilt die gesetzliche Basis zu schaffen, die Digitalisierung der Schulen voranzutreiben und zu garantieren. Dazu gehört die Ausstattung von Schülern, Lehrpersonen, der Schulen mit Computern, Druckern, Tablets, elektronischen Tafeln, Software und anderen digitalen Werkzeugen, die in der Wirtschaft und Berufswelt mittlerweile zum Standard gehören. Hierfür erstellt das Land Südtirol für die kommenden 3 Jahre ein Investitionsprogramm. Lehrpersonen erhalten wie auf nationaler Ebene (Renzi Bonus) einen Investitionsbeitrag für die Ausstattung eines Homeoffice (Computer, Drucker, Internetzugang). Ebenso erhalten Familien einen Beitrag für die Anschaffung digitaler Geräte um am Fernunterricht teilnehmen zu können.
Die Provinz Bozen garantiert den Schülern das Mittagessen bei Mangel an entsprechenden Plätzen in den Schulmensen oder dem Fehlen von Schulmensen über Konventionen mit privaten Gast- und Restaurantbetrieben.
Schul-Betriebspraktika sollten von den Jugendlichen zwischen Juni und September 2020 im Rahmen der Sommer-Kinderbetreuung absolviert werden. Diese Praktikumswochen werden vergütet und werden als absolvierte Praktika anerkannt.
Der Unterricht kann bis auf Widerruf auch auf den Samstag ausgedehnt werden.
Eine Verkleinerung der Klassen und Unterricht im Turnus Modus ist zu vermeiden, wenn und wo es möglich ist, auf Räumlichkeiten zurückzugreifen, die groß genug sind. Auch hier sollen Gemeinden und Universitäten mit Aule und Sälen aushelfen, um Distanzregelungen einhalten zu können. Die Gemeinden sollen freie geeignete Strukturen – ggf. auch Hotels – finden, wo die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden können. Gemeinden müssen die verfügbaren Saalkapazitäten melden und bei Bedarf entsprechend ausrüsten und zur Verfügung stellen, damit in diesen Sälen ab September Unterricht durchgeführt werden kann.
Die Mobilität in der Stellenwahl an Südtirols Schulen wird für ein Jahr ausgesetzt, um Kontinuität in der Schulführung und im Unterricht zu gewährleisten. Davon ausgenommen sind Pensionierungen.
Die Schulen erhalten die Möglichkeit bestimmte Fächer vorübergehend auszusetzen, für deren Umsetzung die Sicherheitsmaßnahmen nicht oder nur schwer umgesetzt werden können oder die eine leichtere Organisation und Vereinfachung für den Schulunterricht im Krisenmodus ermöglichen.
Die Beginnzeiten an den einzelnen Schulen werden so gestaltet, dass größere Ansammlungen von Schülern in den Bussen bzw. vor und in den Schulen vermieden werden können. Sicherheitsmaßnahmen, Ausrüstung, Desinfektionsmittel sind vor Ort zu garantieren.
Die Unterrichtsstunden werden ab September zum Großteil als Doppelstunden und mit einer Länge von 45 Minuten angeboten, um die Bewegung bei Stundenwechsel auf ein Minimum zu reduzieren und die Möglichkeit zu schaffen, auf den Nachmittagsunterricht gänzlich zu verzichten. Damit werden weniger Kapazitäten für Mensen und Mittagsverpflegung der Schüler gebraucht.
Oberschule, Mittelschule, Grundschule
Abschlussklassen der Oberschule können problemlos unterrichtet werden, mit kleinen Klassen, turnusweise: z.B. den Unterricht in halbierten Klassen jeden zweiten Tag abhalten. Mo bis Sa. An den Tagen ohne Treffen in der Schule eigenständiges Arbeiten im digitalen Raum.
Mittelschule: Auflösung der Klassen und Konstitution neu geschaffener Arbeitsgruppen, die einzelne Themen mit den Methoden des aufgabenorientierten Lernens als Arbeitsaufgaben vorgeben. Die Arbeitsgruppen werden über die ganze Schule verteilt und erhalten genug Raum für die Minimaldistanz. Gefördert wird dabei die Ritualisierung des Sprechens im Umfeld der gemeinsamen Arbeit, das Übernehmen von Verantwortung für die eigene Mitarbeit, die Zusammenarbeit mit den Peers.
Grundschule: In etwa wie das Konzept für die Mittelschule mit Begleitung der Klassenlehrer jeden zweiten Tag pro Gruppe. Anstellung neuen Personals für die Betreuung, um die Halbierung der Klassen zu ermöglichen.
Älteres Lehrpersonale soll freigestellt werden. Planung von Sommer – Praktika der Oberschulen, um jene unterm Schuljahr vorzuziehen und so heuer verloren gegangene Unterrichtsstunden aufzuholen. Idealerweise diese Praktika mit der Kinderbetreuung verbinden.
Ab September wird an Südtirols Schulen verstärkt der sogenannte Expertenunterricht mit schulfremden Experten/innen zu verschiedenen Schulthemen eingeführt, koordiniert und bezahlt von den jeweiligen Schulämtern, um fehlendes Lehrpersonal zu ersetzen.
Auch in Südtirol wird die gesellschaftliche Bildung erst mit dem Schuljahr 2021/22 gestartet, um nicht zusätzlich Unsicherheit in der Organisation des Unterrichts zu bringen. Damit startet auch in Südtirol das vom Staat vorgesehene Programm zeitgleich mit den staatlichen Vorgaben und der Verschiebung um ein Jahr.
Infrastrukturelle Aspekte
Mit wenigen Ausnahmen gilt die Beobachtung, dass die Schule auf diese Notlage der Auslagerung des Unterrichts auf Homeschooling nicht oder nur schlecht vorbereitet war und ist. Es müssen einige grundsätzliche Entscheidungen sehr rasch getroffen werden. Mit sehr rasch ist gemeint: Noch vor dem Sommer:
Bestandsaufnahme und Erweiterung der öffentlichen Internetzugänge weg von den touristisch relevanten Hotspots hin zu einer Bürgernetz-Infrastruktur mit Password-Schutz;
Verleih von Endgeräten für die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern an den telematischen Lernangeboten, wobei auch an die Familien mit ihren Bedürfnissen nach lebenslangem Lernen gedacht wird. Zusammenarbeit von Schulen und Bibliotheken.
Ausbildung von Lehrpersonen, Sozialpädagogen, Bibliothekspersonal und Mitarbeitern von Vereinen im Bereich der soft skills für telematisches Lehren und Lernen in den Sommermonaten.
Die zwei Faktoren, (1) Verlust von Unterrichtsstunden in den Monaten bis zum Ende des Schuljahres und (2) die zu erwartenden Einschränkungen in Hinblick auf Sommerferien an entfernten Reisezielen verlangen nach einem konsistenten Lehr- und Lernangebot sowie Weiterbildungsangebot für die Schüler im Zusammenspiel mit der ganzen Familie.
Mehrsprachig lernen. Der Umstieg vom geschlossenen Klassenzimmer und dem Gruppenzusammenhalt in der Schule auf neue Lehr- und Lernformen, auch über digitale Plattformen, ist die Chance, die Trennung in Arbeitssprachen zu überwinden und mehrsprachig zu lehren und zu lernen.
Aktionsforschung, Lesson Studies und Learning Studies gekoppelt mit kollegialer Hospitation müssen zum Alltag in Schulen werden.
Kinderbetreuung
Seit Anfang März sind Schulen, Kindergärten und sämtliche Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen. Im Unterschied zu anderen Staaten gab und gibt es in Italien keine Notbetreuung. Für die Begleitung und Betreuung der Kinder sind seitdem einzig und allein die Eltern zuständig. Die Familien brauchen zunächst eine Mindestbetreuung und dann eine stufenweise, strukturierte Wiederaufname der Dienste. Für die Eltern braucht es eine klare Kommunikation.
An erster Stelle steht das Wohl des Kindes, nach zwei Monaten sozialer Isolation brauchen Kinder wieder soziale Kontakte. Es braucht kindergerechte Lösungen, die auch familien- und frauengerechte Lösungen sind. Alle Möglichkeiten müssen zum Wohl der Kinder gedacht werden. Es gilt jetzt Wege zu finden, wie Kinderbetreuung mit den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen neu organisiert wird.
Kleinkindbetreuung in Kitas, Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern:
Kleine Gruppen von max. 3 bis 5 Kindern in den verschiedenen Räumlichkeiten (in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, bei Tagesmüttern, in anderen Räumlichkeiten der Gemeinde)
Zugang für Kinder, wenn beide Eltern berufstätig sind, bei Alleinerziehenden und bei familiären Notsituationen
An die Bedürfnisse der Kinder angepasster Wiedereinstieg mit entsprechender Eingewöhnungsphase
Notfall- und Sommerbetreuung: Auch für Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren braucht es Unterstützung – diese „Sommerbetreuung“ wird heuer anders aussehen als in früheren Jahren.
Die „Notfallbetreuung“ wird ab sofort gebraucht: wenn beide Eltern berufstätig sind, bei Alleinerziehenden und bei familiären Notsituationen
Die Angebote der „Sommerbetreuung“ sollten mit Anfang Juni starten und bei Bedarf bis zum Schulanfang durchgeführt werden. Hier ist eine enge Zusammenarbeit der verschiedenen Vereine, Organisationen, Sozialgenossenschaften sowie der Kindergärten und Schulen wünschenswert. Dies in enger Abstimmung mit den jeweiligen Gemeinden. Eine differenzierte Planung ist notwendig, so wird es in einem Dorf andere Möglichkeiten geben als in den Städten. Wichtig ist ein unkompliziertes, wohnortnahes und flächendeckendes Angebot für die Kinder. Klare Information und transparente Kommunikation mit den Eltern ist dringend erforderlich.
Bei Bedarf Betreuung kleiner Gruppen in den Räumlichkeiten der Kindergärten und Schulen unter Einbindung des pädagogischen Personals und der Lehrpersonen.
Für alle Angebote müssen die entsprechenden Protokolle zu Sicherheits-, Hygiene- und Präventionsmaßnahmen erarbeitet und eingehalten werden.
Für die private Kinderbetreuung stellt der Staat den Babysitter-Bonus, hier herrscht aber sehr viel Unsicherheit, wie und wer im eigenen Haushalt diese Aufgaben übernehmen kann. Unterstützend für die Eltern wäre die Einrichtung einer landesweiten Kinderbetreuungsplattform.
Verlängerung der zusätzlichen Elternzeit (congedo parentale), die ausdrücklich für beide Elternteile vorzusehen ist, wobei diese von beiden Elternteilen abwechselnd genutzt werden soll (Alleinerziehende erhalten die gesamte Elternzeit) und 80% der Entlohnung zusteht.
Kultur
Das kulturelle Leben in Südtirol ist komplett zum Erliegen gekommen. Sämtliche Veranstaltungen, Aufführungen, Konzerte wurden über Nacht verboten und ausgesetzt. Den verschiedenen Kulturträgern, aber auch Künstler/innen fehlen damit Einnahmen und damit in vielen Fällen die Existenzgrundlage. Das Fehlen einer Künstlersozialkasse macht sich in dieser Krisensituation besonders bemerkbar.
Es gilt nun zu überlegen, wie das kulturelle Leben baldmöglichst wieder hochgefahren werden kann, denn die Menschen brauchen die Kultur, Musik, Tanz, Theater für ihre seelisches und damit auch körperliches Wohlbefinden.
Der Bonus für Künstler sollte von 600 Euro auf 900 Euro aufgestockt werden. Dabei sollte zwischen Hobbykünstlern und Berufskünstlern unterschieden werden.
Die Kunstschaffenden sollten in die Sommerbetreuungsprogramme für Kinder/Jugendliche mit eingebunden und dafür entlohnt werden. Sollten die Kulturschaffenden noch weiter auf eine Öffnung des Kulturlebens warten müssen (über den Sommer hinaus), sollten sie in den Expertenunterricht an den Schulen ab September eingebunden werden.
Die Veranstalter Südtirols sind seit Jahrzehnten auch Werbebotschafter für das Land Südtirol. Über Sport- Kultur- Musik- Traditionsveranstaltungen wird das Land nach Außen und nach Innen von diesen Veranstaltern beworben. Es sollte von Seiten der IDM ein Teil des 33 Millionen Corona-Werbebudgets nach einem zu findenden Schlüssel (Teilnehmerzahl, Zugriffe Homepages, Anmeldungen, Presseaussendungen) auf diese Veranstalter aufgeteilt werden. Damit würden Verluste durch die Absage der Veranstaltungen aufgefangen und in die Bewerbung des Landes im direkten Kontakt zu den Besuchern/Kunden der Veranstaltungen und damit Kunden Südtirols gewährleistet.
Weiterbildungsveranstaltungen sollen ab sofort wieder möglich sein. Die fehlenden Einnahmen bei Nichterreichen der Mindest-Teilnehmerzahl (normalerweise bisher 8 Personen) sollen über Fördermaßnahmen des Landes bis Jahresende ausgeglichen werden.
Kulturträger im ehrenamtlichen und nichtehrenamtlichen Bereich sollten für ein Jahr von der Bezahlung von Steuern, wie z.B. TOSAP, Stempelsteuern für Ansuchen usw. befreit werden.
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.