Zum aktuellen Stand (27.4.2020) bleiben Bildungs- und Betreuungseinrichtungen bis zum Herbst geschlossen. für Eltern, die arbeiten müssen, gibt es derzeit keine Betreuungsangebote außerhalb der eigenen Wohnung. Von staatlicher Seite gibt es die außerordentliche Elternzeit und den Babysitterbonus. Einen „Babysitter“ nach Hause zu holen oder selbst die Betreuung der Kinder zu übernehmen, sind derzeit die einzigen Variante, die den Eltern zur Verfügung stehen. Offen ist weiterhin, ob es hier Lockerungen auf staatlicher Ebene gibt oder ob Südtirol Sonderregelungen umsetzen darf. Auch wenn Südtirol hier einen eigenen Weg gehen könnte, gibt es dennoch Eltern, die ihre Kinder in keine Fremdbetreuung bringen möchten.
Man weiß derzeit noch nicht, ob und wie eine Sommerbetreuung stattfinden kann. Familien brauchen trotzdem Alternativen und Planungssicherheit. Ein „Betreuungsgeld“ lindert zwar die Nöte, die durch fehlenden Kinderbetreuungsangebote entstehen, vieler Familien nicht, kann aber trotzdem eine kleine Hilfe sein. Wichtig ist, dass Ansuchen um das Kinderbetreuungsgeld unbürokratisch und rasch gemacht werden können und alle, die Kinder zu Hause betreuen, Anrecht auf dieses Betreuungsgeld haben.
Dies vorausgeschickt, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
- Eltern, von Kindern (von 0 bis zum vollendeten 14. Lebensjahr), die keine Kinderbetreuung außerhalb von zu Hause in Anspruch nehmen bzw. nehmen können, wird für den entsprechenden Zeitraum ein „CoronaKinderbetreuungsgeld“ in Höhe von 80 € /Monat /Kind gewährt;
- Eltern von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen (von 0 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), die keine Kinderbetreuung außerhalb von zu Hause in Anspruch nehmen bzw. nehmen können, wird für den entsprechenden Zeitraum ein „CoronaBetreuungsgeld“ in Höhe von 100 € /Monat /Kind gewährt.