Das leidige Thema Bozner Flughafen ist neben der Missachtung des Wählerwillens und der öffensichtlichen Verlegenheit, im Klimaland Südtirol einen Flughafen zu rechtfertigen, um den Höhepunkt eines wenig sorglosen Umgangs mit Steuergeldern reicher.
Einem demokratiepolitisch äußerst fragwürdigen Schlingerkurs der Landesregierung, sprich der SVP, zum Bozner Flughafen ist es geschuldet, dass nun in wundersamer Weise über eine kleine Gruppe Privater circa 60 Millionen Steuergelder regnen.
Einem Christkind im Frühling gleich verschafft die Landesregierung diesen Privaten nahezu zum Nulltarif die von der öffentlichen Hand finanzierte Flughafeninfrastruktur.
Wie das? Eine von der Landesregierung in Auftrag gegebenen „Bewertung“ der 100%-igen Beteiligung des Landes an der Aktiengesellschaft ABD Airport entpuppt sich nämlich bei genauerem Hinsehen als spektakuläre „Abwertung“.
Damit diese haarsträubende Aktion gelingt, wird so getan, als ob die Konzession für den Betrieb des Flughafens mit Übertragung der Quoten automatisch verfallen würde. Nur dann wäre es möglich, nahezu das gesamte Anlagevermögen, das im Jahresabschluss zum 31.12.2017 noch mit über Euro 32 Mio. nach Abschreibung unter Berücksichtigung des Konzessionsstatus ausgewiesen ist, im Zuge der Rückgabe an den Staat bzw. die Provinz im Handumdrehen oder eher in Handstreich-Manier mit einem Federstrich quasi auf Null zu setzen.
Kann das sein?
Entweder ist die in den Bilanzen der ABD Airport jährlich veröffentlichte Bewertung, die notabene Verwaltungs- und Aufsichtsrat beschlossen haben, radikal falsch oder aber der Wert, der für den Verkauf der Quoten in Auftrag angesetzt worden ist, ist völlig aus der Luft gegriffen.
Schaut man sich zudem die Ausschreibung zum Quotenverkauf vom 14.11.2018 genauer an, erklärt darin die Landesregierung ausdrücklich, dass die ABD Airport Aktiengesellschaft in Erwartung ist, die sogenannte prekäre Konzession in eine vollumfängliche Konzession mit Laufzeit von 20 Jahren umgewandelt zu sehen (auf welche übrigens bereits seit 2005 Rechtsanspruch bestanden hätte). Des Weiteren verpflichtet sie ausdrücklich die Bieter, die hierfür vorgesehenen (angeblichen) Auflagen der ENAC, der nationalen zivilen Flugbehörde, einzuhalten.
Es steht somit außer Frage, dass Grundlage besagter Ausschreibung die gesicherte Annahme über die Ausweitung auf eine 20-jährige volle Konzession ist.
Völlig unter geht dabei auch, dass die ABD Airport selbst Eigentümerin von Grundstücken ist, deren Wert ihr allemal bei Konzessionsverfall vergütet werden müsste.
Daher kann und darf es nicht sein, dass die Landesregierung mit Steuergeld finanziertes Vermögen einer landeseigenen Kapitalgesellschaft an eine kleine Gruppe Privater de facto verschenkt!
Nach legaler Verwendung von Steuergeld sieht dies nämlich nicht aus.
Und unter einem umsichtigen Umgang mit Steuermitteln dürften sich Herr und Frau Südtiroler auch etwas anderes vorstellen.
RA DDr. Renate Holzeisen
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Kandidatin des Team Köllensperger auf der Liste +Europa für die Wahlen zum Europäischen Parlament.