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Der Artikel 26-bis des Landesgesetzentwurfs 52/2020 (Restart-Gesetz) wollte kurzerhand die Sozialpartnerschaft aussetzen. Alle Körperschaften, die den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag anwenden, hätten Arbeitszeiten beliebig ändern, dehnen, verlängern oder verkürzen können. In buchstäblich letzter Sekunde wurde ein Einvernehmensprotokoll mit den Gewerkschaften unterzeichnet und der Artikel 26-bis auf Antrag des Team K wurde aus dem Gesetz gestrichen. Die Genehmigung […]