Die Millander-Au ist als schützenswertes Biotop südlich von Brixen ausgewiesen. Deshalb unterliegt es einem besonderen Schutzstatus. Seit kurzem finden am Westrand des Biotops, welches als Brutstätte von seltenen Vogelarten fungiert, stark Lärm verursachende Aushubarbeiten statt. Diese wurden Ende März – Anfang April begonnen.
Das Landesgesetz Nr.6. vom 12. Mai 2010 verbietet ausdrücklich stark lärmentwickelnde Arbeiten während der Brutzeit von Vögeln in Biotopen. Da die Brutvögel in der Millander-Au durch die Bauarbeiten mehrerer Bagger massiv gestört werden, könnte dies dazu führen, dass die Vögel ihren Nistplatz auflassen und den Nachwuchs verlassen. Dies Bauarbeiten widersprechen in dieser Brutphase der Vögel den Vorgaben des Naturschutzgesetzes des Landes.
Dies vorausgeschickt,
ersucht man die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen
- Wie kann die Genehmigung zur Durchführung an Bauarbeiten in unmittelbarer Nähe des geschützten Biotops Millander Au während der Vogelbrutzeit ausgestellt werden? Wer ist hierfür verantwortlich?
- Ist das Landesamt für Landschaftsplanung über die stattfindenden Bauarbeiten an der Millander Au informiert worden? Hat das Landesamt die entsprechenden Baugenehmigungen begutachtet und ist es über den Bauverlauf informiert worden?
- Was gedenkt das Landesamt für Landschaftsplanung gegen diese stattfindenden Bauarbeiten während der Brutzeit der Vögel zu unternehmen? Gibt es aufgrund der Dringlichkeit einen Zeitplan?
- Wie war es möglich Bauarbeiten durchzuführen, wenn gleichsam eine staatliche Ausgangssperre die auch Bauarbeiten betrafen bestand? Wer konnte in dieser Phase eine Bauaufsicht vornehmen?
- Wer haftet für die rechtlichen Folgen des Nichteinhaltens der verordneten Ausgangssperre? Gab es hierfür entsprechende Genehmigungen?