Bei der Genehmigung der Betriebsprämien für Almbewirtschafter werden offenbar 2 verschiedene Parameter angewandt, welche in offensichtlichem Widerspruch zueinander stehen: während die EU Vorgabe besagt dass es zur Gewährung der Betriebsprämie einer Bestoßung der beitragsberechtigten Weideflächen mit 0,1 GVE pro Hektar bedarf, verlangt die Forstverwaltung laut ihrem Berechnungsschlüssel scheinbar eine Bestoßung von 0.4 GVE pro Hektar.
Dies vorweg, richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
1. Entsprechen die beschriebenen Parameter tatsächlich der Realität?
2. Welche sind die Gründe für diese widersprüchliche Bewertung?
3. Welcher der beiden Parameter ist anzuwenden und aufgrund welcher rechtlichen Grundlage?
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