Der Beschlussantrag des Team K zur Vorstreckung der Abfertigung für öffentliche Bedienstete wurde einstimmig angenommen.
Die Landesregierung wird die Rechtslage überprüfen und dann einen Rotationsfond einrichten, um die Abfertigung für öffentliche Bedienstete in Zukunft vorzustrecken. “Ich bin ich froh, dass hier ein wichtiger Schritt für die öffentlichen Bediensteten gesetzt wurde und die Angestellten nicht mehr 27 Monate auf die Abfertigung warten müssen”, zeigt sich Maria Elisabeth Rieder vom Team K zufrieden.
Bei der Diskussion im Landtag waren sich die Abgeordneten darüber einig, dass die Angestellten das Recht hätten, ihre Abfertigung nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst so bald wie möglich erhalten sollen.
Während im Privatsektor die Abfertigung meist mit dem letzten Lohn ausbezahlt wird, heißt es im öffentlichen Dienst bei Eintritt in den Ruhestand erst einmal warten. “Beim Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst erwarten die Angestellten ihre Abfertigung. Nur leider heißt es bis zu 27 Monate darauf warten und das sorgt verständlicherweise für Ärger”, findet Maria Elisabeth Rieder.
Warum aber dauert es bis zu 27 Monate bis zur Auszahlung?
Durch das Dekret “Salva Italia 2011” wurden die Zeiträume für die Auszahlung der Abfertigung für öffentliche Bedienstete bei freiwilliger Kündigung oder Pensionierung durch Erreichen des Dienstalters bedeutend verlängert – bis zu 27 Monaten. Im Jahr 2014 wurde durch das Stabilitätsgesetz zudem ergänzt, dass die Auszahlung der Abfertigung in bis zu drei Raten erfolgt. Bei Pensionierung durch Erreichung der Altersgrenze wird die erste Rate der Abfertigung nach einem Jahr überwiesen. Noch länger dauert es bei Bediensteten, die mit der Quote 100 in Rente gehen: Sie warten bis zum Erreichen Altersgrenze und dann können wiederum die 27 Monate anfallen. Geht jemand beispielsweise mit 62 Jahren und 38 Dienstjahren in Rente, kann es bis zum 67. Lebensjahr + 27 Monate dauern, bis die Abfertigung ausbezahlt wird.
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