Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Bedenkliche Situation in Hinblick auf Wild-Monitoring in Südtirol
Der Schutz von persönlichen Daten ist im Zusammenhang mit Videoaufnahmen stets zu wahren. In diesem Zusammenhang haben mehrere Bürger und Bürgerinnen auf den Umstand hingewiesen, dass in Südtirol beim Wild-Monitoring nicht gemäß den staatlichen gesetzlichen Vorgaben auf die Installation von Videokameras mittels entsprechender Schilder hingewiesen wird. Der Landtagsabgeordnete des Team Köllensperger Peter Faistnauer erwartet sich, dass zukünftig ein klarer Warnhinweis platziert wird, dort wo die 100 Videofällen vom Amt für Jagd und Fischerei installiert werden. Zudem muss laut den geltenden Bestimmungen das Einverständnis der Eigentümer eingeholt werden. Faistnauer betont, dass das staatliche Gesetzesdekret 196/2003 zum Schutz der persönlichen Daten auch bei der Videoüberwachung von Wildtieren Anwendung finden muss, da die entsprechenden Maßnahmen zwar vorrangig dem Monitoring der Wild-Fauna dienen, dabei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass ahnungslose Dritte datentechnisch erfasst werden. Der Südtiroler Bauernbund und das Amt für Jagd und Fischerei sind aufgerufen, hier für Klarheit der aktuellen gesetzlichen Situation zu sorgen, und alle Bürger zu informieren.