Mit Beschluss Nr. 299 vom 16.04.2019 hat die Landesregierung energetische Sanierungsarbeiten von 27 Landesgebäuden inklusive der technischplanerischen Zusatzleistungen und der „Technischen Unterstützung“ mit einem Investitions-Volumen von geplanten 56.222.230 € in einem einzigen Los der luxemburgischen EEEF S.A. (société d’investissement à capital variable) übertragen.
Dies vorweg, richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
1. Wie gedenkt die Landesregierung die Beteiligung lokaler Planer und Unternehmer zu garantieren?
2. Kann diese Methodik der Vergabe mehrerer Baueingriffe und vor allem Vergabe von Planungen und
Ausführungen an einzelne Großunternehmen als Leitfaden für die Zukunft angesehen werden?
3. Wie soll das genau aussehen, wenn die Qualitätssicherung über dasselbe Abkommen zusammen mit der Ausführung der Arbeiten und Verwaltung an denselben Vertragspartner erfolgt?
4. Wie gedenkt die Landesregierung die projektbegleitende Kontrolle über die Qualitätssicherung und über architektonische Aspekte einzelner Gebäude und von Gebäudekomplexen auszuüben?
5. Soll der Auftragnehmer die Sanierung über Subunternehmer ausführen und im Anschluss die Gebäude verwalten?
6. Steht dann der Auftragnehmer 20 Jahre für die Instandhaltung und Behebung der Schäden gerade und geht die Landesregierung davon aus, dass die Lebensdauer der Maßnahmen nur 20 Jahre beträgt?
7. Wie kann es sein, dass man verschiedene Aspekte beleuchtet, aber den architektonischen komplett ausschließt, und dadurch Gebäude aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet?
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