„Mir fällt ein Stein vom Herzen“ zeigt sich der Team K Abgeordnete Alex Ploner erfreut über die Annahme seines Änderungsantrages. Bereits in der Gesetzgebungskommission hatte er darauf hingewiesen, dass die Regierung im sogenannten Corona-Gesetz die kulturellen und künstlerischen Tätigkeiten nicht öffnen könne, ohne auch wieder Veranstaltungen zuzulassen. Das Gesetz sah vor, jegliche Art von öffentlichen Veranstaltungen bis zum Ende des Corona-Notstandes zu verbieten.
„Die Bühne ist der Arbeitsplatz der Künstler und Künstlerinnen. Somit war es für mich unlogisch, per Gesetz die Arbeit der Künstler/innen und Kulturträger zwar wieder anlaufen zu lassen, aber ihre Arbeitsplätze geschlossen zu halten. Ich bin überzeugt, dass Musikkapellen, Chöre, Veranstalter und Einzelkünstler kreativ genug, um das kulturelle Leben auch mit den Sicherheitsmaßnahmen wieder aufleben zu lassen. Konkret dürfen nur Veranstaltungen durchgeführt werden, wo es zu keinem direkten Körperkontakt der Teilnehmer kommen kann und alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Wenn Veranstalter z.B. ein Autokino organisieren möchten oder eine Musikkapelle mit dem nötigen Abstand ein Konzert spielen möchte, dann sehe ich keinen Grund dies nicht zuzulassen. Rund um die Kultur war es sowieso in den letzten 2 Monaten viel zu still gewesen. Außer der Soforthilfe von 600 Euro haben die Kulturschaffenden Südtirols von Seiten der Kulturpolitik nicht wirklich viel gesehen oder gehört. Nach dem Fokus auf die Wirtschaft sollte nun der Fokus auch auf die Kultur gelegt werden.“ sagt Alex Ploner.
Es ist dem Einsatz des Team K zu verdanken, dass ab dem 11. Mai die Lichter auf einigen Bühnen wieder angehen können und Künstler nach dem kulturellen Lockdown ihre Kreativität zwar eingeschränkt, aber dennoch wieder vor Publikum ausleben können. SVP Fraktionssprecher Gerd Lanz, der Mitunterzeichner des Änderungsantrages, hat noch kirchliche oder religiöse Veranstaltungen beigefügt. Somit sind Heiraten, Taufen oder Prozessionen auch wieder möglich.
Allerdings lockert die Landesregierung die Veranstaltungs-Handbremse sehr vorsichtig. Denn grundsätzlich bleiben Veranstaltungen weiterhin verboten. Ausnahmen müssen mit Verordnung des Landeshauptmanns bestimmt werden. Es gilt für die so erlaubten Veranstaltungen das Kontaktverbot zwischen den Besuchern und die die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
„Dem Handel, der Industrie und dem Handwerk das Arbeiten erlauben, aber die Kultur nicht wieder auf die Bühne zu lassen, war für uns nicht nachvollziehbar. Wir sind glücklich darüber, dass unser Antrag ein Umdenken bei der Regierung ausgelöst hat. Auch Künstler stehen mittlerweile am finanziellen Abgrund. Die Menschen brauchen wieder Musik, Tanz, Gesang und Literatur, auch wenn derzeit garniert mit den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. Wir hoffen, dass der Kultur und den Veranstaltern in Zukunft bei den Unterstützungsmaßnahmen mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird“, sagt Paul Köllensperger abschließend.