Mit dem Dekret des Landeshauptmanns Nr. 2 vom 11. Jänner 2011 wird die EEVE (einheitliche Erhebung von Einkommen und Vermögen) geregelt. Es gab zwar mit dem Dekret des Landeshauptmanns Nr. 10 vom 15. April 2013 einige Änderungen, doch wurde die EEVE nie wirklich in ihrer Gesamtheit überprüft und überarbeitet, obwohl ein sogenannter Technikertisch eingesetzt wurde.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger benötigen die EEVE für Ansuchen für Beiträge und Sozialleistungen des Landes. Daneben gibt es das staatliche Pendant zur EEVE, die ISEE (Indicatore della situazione economica equivalente). Diese wird benötigt, um für staatliche Zuwendungen (z.B. Familiengeld) anzusuchen. Die EEVE kann in den Patronaten gemacht werden, für die ISEE sind die Steuerdienste zuständig. Zusätzlich haben EEVE und ISEE verschiedene Fälligkeiten (EEVE: 01.07.-30.06., ISEE: 01.01.-31.12.). Auch hier entstehen bürokratischer Mehraufwand und Unsicherheit bei den Bürgerinnen und Bürger, die für eine sehr ähnliche Erklärung unterschiedliche Stellen aufsuchen und unzählige Dokumente mitbringen müssen.
Die Landesregierung wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
- Ist der Technikertisch zur Überarbeitung der EEVE aktiv, wie oft hat er sich bereits getroffen? Wer nimmt daran teil?
- Wurden bereits Änderungsvorschläge erarbeitet, wenn ja welche Bereiche betreffen sie?
- Ist eine Überarbeitung der EEVE insbesondere in Hinblick auf das Wohnbauförderungsgesetz geplant?
- Gibt es eine Möglichkeit die Erklärungen EEVE und ISEE zusammenzulegen?