In Bezug auf Ihr Antwortschreiben vom 02.10.2019 ersuchen wir mit der vorliegenden Anfrage um zusätzliche erklärende Ergänzungen. Leider wurde die Landtagsanfrage Nr.290/2019 und die Anfrage Nr.479/2019 nicht konkret beantwortet. Es wird mit der vorliegenden Anfrage ersucht, eine klare Antwort auf die konkrete Mittelverwendung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen und zur Beanstandung des österreichischen Rechnungshofes zur „Rechtswissenschaftlichen Fakultät“, in die das integrierte Diplomstudium eingegliedert ist und durch die Lehrveranstaltungen für österreichische und südtiroler Studierende im Bereich Völkerrecht und Europarecht angeboten werden, zu geben. Zudem finden sich in der Zeitschrift „Basic“ Beanstandungen zu spezifischen Lehrveranstaltungen des integrierten Diplomstudiums. Die vorausgeschickt wird
die Landesregierung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
1) Welche Lehrverstaltungen wurden und werden an der „Rechtswissenschaftlichen Fakultät” mit dem integrierten Diplomstudium finanziert und in welcher Höhe?
2) Gibt es zusätzliche Aufwendungen an die Universität Innsbruck, welche durch die Landesregierung mitfinanziert werden? Wenn ja, in welcher Höhe? Es wird um detaillierte Auflistung gebeten.
3) Erwägt die Südtiroler Landesregierung konkrete Erklärungen von Seiten der Universität Innsbruck zur Beanstandung des österreichischen Rechnungshofes hinsichtlich “Rechtswissenschaftlicher Fakultät„, die die Lehrveranstaltungen Völkerrecht und Europarecht als Vorlesung zum integrierten Diplomstudiengang anbietet und die ebenfalls beanstandet werden, einzufordern?
4) Offenkundig werden laut Artikel der Zeitschrift „Basics“ Lehrveranstaltungen des integrierten Diplomstudiums ebenfalls vom österreichischen Rechnungshofs beanstandet. Gedenkt die Südtiroler Landesregierung, diesen Umstand beim Rechnungshof in Bozen zur Anzeige zu bringen?