Gemeinsam mit der Südtiroler Plattform für Alleinerziehende setzt sich das Team K für die Belange der Einelternfamilien ein. In einer Pressekonferenz präsentierte die Landtagsabgeordnete des Team K, Maria Elisabeth Rieder, Ida Lanbacher und Astrid Ceol ihren Beschlussantrag, der in enger Zusammenarbeit mit der Südtiroler Plattform für Alleinerziehende erarbeitet wurde. Der Antrag sieht die Überprüfung der Berechnung der Sozialleistungen für Alleinerziehende, Getrenntlebende und Einelternfamilien vor. Maria Elisabeth Rieder betont die Dringlichkeit des Anliegens und hofft auf breite Unterstützung im Landtag.
„Die Situation der Alleinerziehenden in Südtirol ist alarmierend. Diese Familien stehen vor enormen wirtschaftlichen, rechtlichen und emotionalen Herausforderungen“, weiß Maria Elisabeth Rieder. „Das Armutsrisiko für Alleinerziehende und ihre Kinder ist deutlich höher als für Familien mit beiden Elternteilen. Ida Lanbacher, langjährige Präsidentin der Südtiroler Plattform für Alleinerziehende, bekräftigt dies: „Wir weisen schon seit langem auf die spezifischen Probleme von Alleinerziehenden hin, insbesondere in Bezug auf finanzielle Sozialbeiträge wie Kindergeld, Mietbeiträge oder Wohnungsnebenkosten.“ Laut der Landtagsabgeordneten Rieder muss hier genauer hingeschaut werden: „Alleinerziehende und getrennt lebende Elternteile müssen zusätzlich zur EEVE in einer Ersatzerklärung alle “möglichen und unmöglichen zusätzlichen Einnahmen”, wie etwa Studienbeihilfen, Trinkgeld, kleine Geldgeschenke von Eltern, aber auch Unterstützungen, Leihgelder von Verwandten, Freunden und Bekannten und sogar Privatverkäufe von Kleidungsstücken, angeben. Besonders absurd ist, dass auch “figurative Unterhaltszahlungen” angerechnet werden, also Geld, das Getrennt Lebende gar nicht bekommen.“ Ein weiterer Punkt, der einer Überarbeitung bedarf, ist laut Astrid Ceol, hauptamtliche Mitarbeiterin der Südtiroler Plattform für Alleinerziehende, der Unterhaltsvorschuss: „Dieser stellt eine wichtige Unterstützung für Alleinerziehende dar, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt. Allerdings führt die derzeitige Regelung dazu, dass Elternteile, die mehr arbeiten, ihren Anspruch auf diese Unterstützung verlieren. Zudem wurden die gewährten Beträge für den Unterhaltsvorschuss seit 2013 nicht angepasst, auch eine Inflationsanpassung wurde nicht durchgeführt. Für 1 Kind beträgt der Betrag 328 € pro Monat, für 2 Kinder sind es 514,96 €
Der gemeinsam erarbeitete Beschlussantrag zielt insbesondere darauf ab, die Zugangsvoraussetzungen und Kriterien für Sozialleistungen für Einelternfamilien zu überprüfen, die Ersatzerklärung anzupassen sowie die figurativen Unterhaltsbeiträge zu streichen und den Unterhaltsvorschuss an Inflation und Lebenshaltungskosten anzupassen. „Wir müssen sicherstellen, dass Alleinerziehende in Südtirol die Unterstützung erhalten, die sie wirklich brauchen. Es ist an der Zeit, die Regelungen zu überprüfen und anzupassen, um den besonderen Herausforderungen dieser Familien gerecht zu werden“, waren sich Maria Elisabeth Rieder, Ida Lanbacher und Astrid Ceol einig.