Der Unfall von Luttach, mit sieben Todesopfern, hat in Südtirol und darüber hinaus eine Diskussion zum Alkoholmissbrauch, zum Fahren unter Alkoholeinfluss und grundsätzlich zum Konsum von Alkohol entfacht.
In einem Interview mit RAI Südtirol am 8. Jänner machte sich der Direktor und Koordinator der Fachstelle Suchtprävention und Gesundheitsförderung im Forum Prävention, Peter Koler, für ein Werbeverbot für alkoholische Getränke stark. Er sagte im Fernsehinterview: „Ich würde bei der Werbung schon in die Richtung gehen, die Werbung für alkoholische Getränke stark einzuschränken, so wie wir es bei der Tabakindustrie gemacht haben.“
Eine im Jahr 2019 vom deutschen Forsa Institut durchgeführte Umfrage ergibt, dass sich 69 Prozent der Befragten für ein vollständiges Verbot von Tabakwerbung aussprechen. Eine Mehrheit von 58 % sprachen sich laut dieser Umfrage für ein Komplettverbot von Alkoholwerbung aus. Eine Minderheit von 36 % lehnt ein solches Verbot ab.
Auch eine höhere Besteuerung fände der Umfrage zufolge Unterstützung. Für Tabak befürworten dies 75 Prozent (23 Prozent dagegen), für Alkohol 59 Prozent (37 Prozent dagegen). Viele Gesellschaften erkennen immer stärker die Gefahren, die vom Alkoholkonsum ausgehen, vor allem wenn Menschen den Konsum nicht mehr steuern können und in eine Abhängigkeit geraten.
Der Alkohol wird mittlerweile ganz offen als legale Droge bezeichnet.
Der jüngst veröffentlichte Film „Der globale Rausch“ des Südtiroler Filmemachers Andreas Pichler zeigt auf beeindruckende Weise auf, welche Macht die Alkohol-Lobby weltweit hat und mit welcher Kraft in die Alkohol-Werbung investiert wird. Die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgeschäden und deren Bekämpfung hat am Ende die öffentliche Hand zu tragen. Studien zeigen auf, dass die Folgekosten des Alkoholmissbrauchs für die Allgemeinheit wesentlich höher sind, als durch Steuern auf alkoholische Getränke eingenommen werden. Der Film „Der globale Rausch“ wurde von der IDM Südtirol und damit der öffentlichen Hand mitfinanziert.
Dieses Engagement in der Mitfinanzierung des Films, aber auch weitere öffentlich mitfinanzierte und mitgetragene Projekte im Bereich der Alkoholprävention zeigen, dass die Notwendigkeit der Intervention und Unterstützung im Kampf gegen den Alkoholmissbrauch gesehen wird.
Einerseits gibt es mittlerweile einen breiten Schulterschluss im Kampf gegen den Alkoholmissbrauch und in der Präventionsarbeit vor allem im Jugendbereich, andererseits befinden sich gerade ehrenamtliche Vereine in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Sponsoren aus dem Bereich der alkoholproduzierenden Industrie.
Wie schizophren solches Verhalten ist, zeigt sich vor allem bei jenen Vereinen und Organisationen, die seit Jahren einen wertvollen Dienst im Bereich der Jugendförderung, des Sports und der Rettung leisten. Ihre Tätigkeit ist darauf ausgerichtet, Gesundheit zu fördern, schnelle und professionelle Hilfe für Verunfallte zu leisten oder Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu gewährleisten. Andererseits präsentieren diese Vereine und Organisationen als Unterstützer und Sponsoren alkoholproduzierende Unternehmen und bewerben damit im Rahmen ihrer Tätigkeit den Konsum der Droge Alkohol. Der Supergau ist die Vorstellung, dass ein Rettungsmittel Verunfallte aufnimmt, die von einem betrunkenen Autofahrer oder betrunkenen Autofahrerin überfahren worden sind, gleichzeitig am Rettungsmittel aber das Logo eines alkoholproduzierenden Unternehmens als Sponsor aufscheint.
Dies vorausgeschickt verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
- dafür zu sorgen, dass auf Rettungsmitteln am Boden, zu Wasser oder in der Luft von Vereinen oder Organisationen, die öffentliche Beiträge bzw. eine Bezahlung der Dienstleistung vonseiten des Landes für ihre Tätigkeit bekommen, keine alkoholwerbenden Logos angebracht werden bzw. solche unverzüglich zu entfernen sind;
- dafür zu sorgen, dass den ehrenamtlich arbeitenden Rettungsorganisationen aus der Umsetzung des ersten Punktes keine finanziellen Nachteile entstehen und solche im Fall von der öffentlichen Hand abgefedert werden;
- die Vergabe von öffentlichen Beiträgen an die Bedingung zu knüpfen, dass im Jugendsportbereich, in der Jugendarbeit und Jugend-Bereich von Kulturträgern keine Sponsoren/Unterstützer-Logos von alkoholproduzierenden Unternehmen geführt werden bzw. Alkoholmarken aufscheinen dürfen;
- ein grundsätzliches Werbeverbot für alkoholische Produkte in und auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln zu veranlassen.