Mit dem Ende der XV. Legislaturperiode haben mehrere amtierende und ehemalige Regionalratsabgeordnete das Recht auf die Auszahlung der Leibrente aufgrund der geltenden Bestimmungen angereift.
All dies vorausgeschickt, erlauben sich die unterfertigten Regionalratsabgeordneten den Präsidenten des Regionalrates zu befragen,
um Folgendes in Erfahrung zu bringen:
- die ajourierte Aufstellung der Namen der Regionalratsabgeordneten, die im Laufe dieser Legislaturperiode und in der nächsten das Recht auf die Auszahlung der Leibrente angereift haben bzw. anreifen werden, mit Angabe der einzelnen zustehenden Beträge und des jeweiligen Ablaufdatums;
- die Aufstellung der derzeit amtierenden Regionalratsabgeordneten, die die Voraussetzungen für die Leibrente angereift haben, aber die sie nur bei Abschluss des Mandats erhalten werden;
- die Aufstellung der Regionalratsabgeordneten, die einen Antrag gestellt haben, mit Angabe der auszuzahlenden oder effektiv ausbezahlten Beträge, Datum des Antrages und Datum der Auszahlung, falls diese schon vorgenommen wurde;
- Wer bezieht seit Beginn der laufenden Legislaturperiode effektiv die Leibrente? Man ersucht um die Liste der Leibrentenbezieher mit Angabe des Nettobetrages aufgrund der Neuberechnung des Barwertes und der Anteile des Family Fonds und des Betrages der monatlich bezogenen
Im Sinne der Geschäftsordnung wird um eine schriftliche Antwort ersucht.