Im LGP 2016–2020 scheint die Palliativmedizin und Hospizbetreuung nicht als eigenständiges Kapitel auf. Die Palliativmedizin findet sich nur als Randbemerkung in der Tab. 1 Grundversorgungsleistungen nach Fach (S.47) und in der Tab. 4 Betriebsweite Funktionen (S.57) auf.
Lt. Vorgaben des Staates ist in jeder Region bzw. autonomen Provinz ein palliativmedizinisches Netzwerk mit entsprechenden Strukturen und Personal zu errichten.
Die Landesregierung wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
1. Was ist der Status quo in der Palliativ– und Hospizbetreuung?
2. Gibt es Arbeitsgruppen, die sich mit diesem Thema befassen? Gibt es schon Ergebnisse?
3. Was ist bereits geplant?
4. Sind stationäre Betten für die Palliativmedizin geplant? Wo? Wieviele?