In Gesprächen mit Tagesmüttern und –vätern sowie im Rahmen der Anhörung am 30. September ergaben sich einige Unklarheiten in Bezug auf die Entlohnung. Die Tagesmütter/–väter wechselten vom Kollektivvertrag der Hausangestellten zum Kollektivvertrag der Angestellten von Sozialgenossenschaften. Außerdem wurden die Tarife der Standardkosten erhöht und der Betreuungsschlüssel von 1:6 auf 1:5 gesenkt.
Die Tagesmütter und –väter müssen zudem selbst für Bücher, Spielsachen, Hygieneartikel, Kinderwagen u.ä. aufkommen. Auch das Essen und eventuell eine Jause müssen bereitgestellt werden. Ebenso fallen Nebenspesen wie Strom, Wasser oder Müll an. Die Wohnung der Tagesmütter/–väter muss den Qualitätsstandards entsprechen und natürlich auch instandgehalten werden. All diese Zusatzkosten werden von den Tagesmüttern/–vätern getragen.
Es scheint, dass Entlohnung und auch Beiträge für das Essen von den verschiedenen Trägerkörperschaften unterschiedlich gehandhabt werden. Bei den Betroffenen herrscht daher Unklarheit. Ebenso sind Personen, die sich in Ausbildung befinden, unsicher, ob sie den Beruf unter diesen Bedingungen wirklich ausüben möchten.
Die Landesregierung wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
1. Wie ist die Entlohnung der Tagesmütter und –väter geregelt?
2. Gibt es eine steuerfreie Vergütung für die Bereitstellung des Essens?
3. Welchen Handlungsspielraum haben hier die Trägerkörperschaften?
4. Welche Ausbildungsmöglichkeiten gibt es derzeit?
5. Sind Unterschiede in der Entlohnung zwischen den Trägerkörperschaften bekannt?
6. Stimmt es, dass die Sozialgenossenschaft „Mit Bäuerinnen lernen – wachsen – leben“ die Spesen für das Essen separat verrechnet?