In Bezug auf Ihr Antwortschreiben vom 26.06.2019 erlauben wir uns mit der vorliegenden Anfrage um zusätzliche Erklärung zu den von Ihnen übermittelten Antworten.
Sie schreiben, dass nur effektiv abgehaltene Lehrveranstaltungen von der Südtiroler Landesregierung finanziert werden können. Dies gebietet auch das Gesetz, da die Mitglieder der Landesverwaltung zweifelsohne persönlich für den Fall haften, sollten nicht erbrachte Leistungen mit öffentlichen Mitteln abgegolten werden.
Der Bericht des österreichischen Rechnungshofes 2019/20 „Nebenbeschäftigungen von Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren“ vom 10 Mai 2019 (III-279 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP Rechnungshof GZ 004.410/009-PR3/19) hat nun ergeben, dass zahlreiche Lehrveranstaltungen an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck zwar gemeldet, tatsächlich – und offenkundig meldungswidrig – nicht gehalten worden sind. Wie Sie selbst bestätigen, sind Ihnen auch entsprechende Meldungen von Studierenden bekannt. Im Übrigen haben sich Südtiroler Studierende in diesem Zusammenhang auch an Medien gewandt (sie Bericht der Zeitschrift „Basics vom 25.5.2018).
Die von Ihnen in Beantwortung der Frage 5 genannte Detailplanung vor Semesterbeginn findet offenkundig in vielen Fällen keine Beachtung. Damit besteht aber eine gesetzliche Verpflichtung der Südtiroler Landesverwaltung, den Ergebnissen der Rechnungshofprüfung Rechnung zu tragen und genaustens zu kontrollieren, welche Lehrveranstaltungen tatsächlich abgehalten worden sind und welche nicht, Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückzufordern und ein Finanzierung der Universität Innsbruck so lange einzustellen, bis eine wirksame Kontrolle der effektiven Abhaltung der Lehrveranstaltungen gewährleistet ist. Zudem erlauben wir uns zu den Fragen 1 und 8 um ergänzende Erklärungen nachzufragen.
Die vorausgeschickt wird
die Landesregierung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
- Welche Lehrveranstaltungen werden im Detail finanziert und in welcher Höhe? Wie setzt sich das Budget im Einzelnen betragsmäßig und verwendungsbezogen dar?
- Plant die Südtiroler Landesregierung dem Bericht des österreichischen Rechnungshofs in der Form Rechnung zu tragen, dass sie eine genaue Überprüfung der TATSÄCHLICH gehaltenen Lehrveranstaltungen durch die Universität Innsbruck verlangt und Geldleistungen für nicht gehaltene Lehrveranstaltungen zurückfordert?
- Plant die Südtiroler Landesregierung eventuelle Falschmeldungen in Bezug auf nicht gehaltene, aber dennoch angemeldete Lehrveranstaltungen – angesicht der Tatsache, dass es sich um Steuergelder handelt – zur Anzeige zu bringen?
- Plant die Südtiroler Landesregierung weiter Zahlungen an die Universität Innsbruck zumindest so lange zurückzuhalten, bis eine effektive Kontrolle der TATSÄCHLICHEN Abhaltung der Lehrveranstaltungen an der Universität Innsbruck garantiert werden kann, was gegenwärtig laut Rechnungshof-Bericht (A) ganz offensichtlich nicht gewährleistet ist?
- Plant die Südtiroler Landesregierung den Rechnungshof in Bozen über diese Vorfälle zu informieren und diesem die nötigen Maßnahmen zur Durchführung eigenständiger Kontrollen hinsichtlich der im österreichischen Rechnungshof-Bericht aufgezeigten Missstände zu ermöglichen?
- Plant die Südtiroler Landesregierung eine Überprüfung der Anerkennung österreichischer Studientitel vorzunehmen, da nun bekannt geworden ist, dass offenkundig zahlreiche Lehrveranstaltungen nicht im geforderten Ausmaß gehalten worden sind und damit auch die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung der Titel gegeben ist?