Bereits im Jahr 2011 hatte sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, 95% der medizinischen Leistungen in den öffentlichen Krankenhauseinrichtungen und – ambulatorien innerhalb der festgelegten Höchstfristen zu erbringen. Dieses sich damals gesteckte Ziel konnte in den vergangenen Jahren nicht erreicht werden.
In diesem Jahr wurde von der Regierung der nationale Plan zur Einschränkung der Wartezeiten (PNGLA) für das Triennium 2019-2021 erneut überarbeitet und verabschiedet. Neben den neuen nationalen Empfehlungen und Leitlinien zum Abbau der Wartezeiten, die Höchstfristen für 58 verschiedenen Dienstleistungen, darunter Fachvisiten, diagnostische Untersuchungen und chirurgische Eingriffe vorsieht, stellt die Regierung zur Verbesserung der Digitalisierung des CUP für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 400 Millionen Euro zur Verfügung.
Dennoch muss mit Ernüchterung festgehalten werden, dass trotz der Implementierung der Einheitlichen Vormerkstelle (CUP), die zurzeit nur für einigen Fachbereiche tätig ist, bei vielen fachärztlichen Leistungen die Wartezeiten in den vergangenen Jahren nicht gesenkt werden konnten. Derzeit sind die Wartezeiten für ambulante Fachvisiten und medizinische Untersuchungen sehr lange und übersteigen in einigen Fachbereichen die vom Gesetzgeber zulässigen Wartezeiten. So überschreitet ein Großteil der fachärztlichen Leitungen die vom Gesetzgeber geforderten maximal zulässigen Wartezeiten; durch den LR-Beschluss vom 5.November 2019 versucht die Landesregierung die Wartezeiten entsprechende der Prioritätsklassen zu reduzieren.
Dies vorausgeschickt
wird die Landesregierung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
- Warum müssen alle fachärztlichen Erstvisiten und Dienstleistungen direkt über das CUP vorgemerkt werden, und können nicht auch direkt an den jeweiligen Fachambulanzen durch den Patienten angemeldet werden?
- Warum gibt es keine direkte Vernetzung zwischen den Fachambulanzen, an denen direkt vorgemerkt wird, und dem CUP?
- Stimmt es, dass in Zukunft auch alle Kontrollvisiten und Dienstleistungen über das CUP vorgemerkt werden müssen?
- Warum können die Basismediziner nicht direkt fachärztliche Leistungen über das EDV – System für die Patienten vormerken?
- Warum ist es dem Facharzt untersagt, Patienten direkt bei einem Facharzt, der die entsprechende Expertise besitzt, direkt über das Vormerksystem vorzumerken?
- Warum dürfen die einzelnen Fachambulanzen neben dem CUP-System nicht eine eigene Vormerkliste führen, die den lokalen Gegebenheiten und der personellen Facharztbesetzung und Facharzterfahrung entspricht, führen?