Mit Beschluss Nr. 20 vom 23.01.2019 hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb den Haushaltsvoranschlag 2019 – 2021 (Beschl. Nr. 750 vom 27.12.2018) widerrufen. Im Widerruf findet sich folgende Begründung: „nach Einsichtnahme in den Bericht des Kollegiums der Rechnungsprüfer zum Haushaltsvoranschlag für die Jahre 2019, 2020 und 2021, mit welchem dieses insbesondere auf Grund der nicht definitiv verabschiedeten Programmierungsdokumente und der für die Jahre 2020 und 2021 bestehenden Finanzierungslücke ein negatives Gutachten zum Voranschlag abgegeben hat.“ Im genannten Beschl. wir weiters festgehalten, dass auch die zuständigen Landesämter die Beanstandungen des Rechnungsrevisorenkollegiums als begründet erachten.
Festgestellt, dass in Südtirol für das Gesundheitswesen etwa 1/5 des Landeshaushaltes ausgegeben wird, besteht eine besondere Pflicht zu Klarheit im Umgang mit den Finanzmitteln, weshalb wir bereits um Akteneinsicht in den Bericht des Kollegiums der Rechnungsprüfer angefragt haben.
Dies vorweg, richten wir folgende Frage an die Südtiroler Landesregierung
- Warum hat das Kollegium der Rechnungsprüfer zum Haushaltsvoranschlag 2019-2021 ein negatives Gutachten abgegeben?