Wir knüpfen an die erhaltene Antwort auf unsere Anfrage Nr. 631/19 betreffs Berufungen von Professorinnen und Professoren an die Freie Universität Bozen an.
Wir sind jetzt in Kenntnis, dass in den letzten 5 Jahren Berufungen von Professorinnen und Professoren sowie Forscherinnen und Forschern auf Planstelle von 50 Institutionen erfolgt sind: 40 Universitäten, 7 Hochschulen, 2 Business Schools und eine weitere Institution.
Dies vorausgeschickt,
wird die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:
1. Welches Gremium der Universität hat mit welchem Beschluss von wann und auf der Grundlage welcher Kriterien eine Berufung von einer außereuropäischen Institution vornehmen können, die weder als Universität, Hochschule noch Business School firmiert, sondern als eine Schule zur Ausbildung in Chorgesang?
2. In der Vergangenheit sind Direktberufungen von Professorinnen und Professoren von ausländischen pädagogischen Hochschulen an die Fakultät für Bildungswissenschaften entgegen dem Wortlaut der damaligen gesetzlichen staatlichen Bestimmungen erfolgt, welche von analoger Qualifikation und ausländischer Universität sprechen. Wie lässt sich diese augenscheinliche Gesetzesverletzung erklären?