Lt. LGP 2016–2020 ist die onkologische Versorgung (Diagnostik, Chemotherapie und territoriale Palliativbehandlung) in allen Krankenhäusern (Grundversorgungs– bis Schwerpunktkrankenhaus) verpflichtend vorgesehen (sieh S. 48 LGP).
Aus den Erfahrungen der Vergangenheit wurden diese Vorgaben nicht in allen Krankenhäusern umgesetzt, mit entsprechender Benachteiligung der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung.
Die Landesregierung wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
1. Gibt es Unterschiede in der medizinisch–onkologischen Betreuung innerhalb der verschiedenen Gesundheitsbezirke?
2. Ist eine dezentrale Betreuung durch Onkologen im Südtiroler Sanitätsbetrieb gewährleistet?
3. Wieviele Fachärzte der Onkologie sind derzeit im Südtiroler Sanitätsbetreib tätig und wo?
4. Ist die Umsetzung eines landesweiten Netzwerkes in der medizinischen Onkologie geplant?
5. Sind mehrere komplexe Strukturen der medizinischen Onkologie im Sanitätsbetrieb geplant?