In der Gemeinde Pfitsch ist es seitens der Forstbehörde zur Ahndung eines Sachverhalts gekommen, welcher im Interesse aller Almbewirtschafter geklärt werden sollte, um einem eventuellen Fehlverhalten entgegenzuwirken und zukünftige Verwaltungsstrafen zu vermeiden. Im konkreten Fall hatten Kleintiere demaniale Grundflächen in der Höhenlage von über 2650m Meereshöhe betreten, welche im Landschaftsplan als unproduktive Fels- und Gletscherregion klassifiziert sind. Die Forstbehörde hatte daraufhin den Eigentümer der Tiere mit einer Verwaltungsstrafe belegt.
Dies vorweg, richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
1. Wie viele derartige Verwaltungsstrafen wurden in den Jahren 2017-2018-2019 verhängt?
2. Sind diese Verwaltungsstrafen rechtlich gerechtfertigt?
3. Ist die Forstbehörde beauftragt, diese „Vergehen“ -sofern es sich um solche handelt- zu ahnden?
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