Bezugnehmend auf das Abkommen zwischen Südtiroler Landesverwaltung und Poste italiane S.p.A. und die Antwort auf unsere Anfrage Nr. 130/19
richten wir folgende Frage an die Südtiroler Landesregierung
1. Laut Art. 3 des Abkommens legt die Poste italiane S.p.A. innerhalb 30. Jänner während der Dauer des Abkommens eine Erklärung über die erfolgten Leistungen vor. Wurden diese Erklärungen termingerecht vorgelegt? Bitte um Aushändigung.
2. Laut Art. 6 Punkt 3 des Abkommens stellt die Poste italiane S.p.A. dem Land Südtirol jährlich eine Rechnung, die innerhalb von 30 Tagen zu begleichen ist. Hat die Poste italiane S.p.A. diese Rechnungen gestellt? Wurden sie innerhalb der Frist beglichen?
3. Laut Art. 6 Punkt 5 ist die sechsköpfige Kommission zuständig, die Rechnungsmodalitäten zu definieren. Ist dies erfolgt? Wie sehen sie aus?
4. Wer sind die Mitglieder dieser Kommission? Wie oft traf sie zusammen? Bitte genaue Auflistung der Treffen und der jeweiligen Kosten inklusive der Sitzungsprotokolle.
5. Gedenkt die Landesregierung bei Feststellung von Nichterfüllung der Vertragsgegenstände den bestehenden Vertrag aufzulösen und neu zu verhandeln?